Auf dem frisch umgestalteten Moosburger „Plan“ gibt es nach wie vor viele Falschparker, trotz Hinweisen der Stadt. Die setzt nun eine Empfehlung der Polizei um.
Moosburg - Wie umgehen mit den nach wie vor zahlreichen Falschparkern auf dem frisch umgestalteten Moosburger „Plan“? Zuletzt hatte es die Stadt noch mit kulanten Hinweiszetteln versucht, die Autofahrer an die neuen Parkvorschriften zu erinnern, statt direkt Bußgelder zu verhängen.
Kein Stadtratsbeschluss zur Umsetzung nötig
Doch weil das offenbar auch nicht den gewünschten Effekt hatte – denn noch immer parken Autos in den verbotenen Bereichen –, wurde nun ein neuer Vorstoß unternommen, wie Bürgermeister Josef Dollinger am Montag im Stadtrat verkündete: „Moosburgs neuer Polizeichef hat uns empfohlen, hinter den Pollern einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, um Parkvergehen besser ahnden zu können.“
Sabine Wiesheu, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, erklärte: „Der Platz entspricht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs, da er niveaugleich ist und Parkplätze ausgewiesen sind.“ Die Stadt werde die Anordnung nun umsetzen, ein eigener Stadtratsbeschluss sei dafür nicht nötig. Wiesheu: „Wir probieren das jetzt einfach aus, vielleicht ist es dann nochmal deutlicher, wo ich parken darf und wo nicht.“ Die betroffene Zone beginne „nach dem Einfahrtstrichter“, die vorderen Parkplätze bleiben unverändert.
Verkehrsberuhigt ist nicht gleich Spielstraße
Im Volksmund wird der verkehrsberuhigte Bereich oft als „Spielstraße“ betitelt, was allerdings falsch ist: In einer echten Spielstraße, die durch ein rundes, rot-weißes Schild gekennzeichnet ist, sind Fahrzeuge komplett verboten. Anders in verkehrsberuhigten Bereichen, auf die ein rechteckiges, blau-weißes Schild hinweist: Dort sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger müssen nicht am Straßenrand gehen, sondern dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten.
Kinder dürfen dort spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Sie müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, beispielsweise durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches. Gefahren werden darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit, Parken ist nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Eben wie jene, die sich am „Plan“ entlang der Häuserzeile auf der Kirchenseite befinden.
Quelle: ADAC