Wegen Drohnen-Bruchlandung: 22-Jähriger auf 10.000 Euro verklagt

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Das Treibstofflager des Tankstellenbetreibers OMV in Steinhöring. Auf diesem Gelände stürzte eine Drohne ab. © Christian Endt

Ein 22-Jähriger lässt im Kreis Ebersberg eine Drohne steigen. Die stürzt im OMV-Tanklager ab. Das könnte für den jungen Mann nun teuer werden.

Anfang Juli des vergangenen Jahres kommt es beim Treibstofflager des Tankstellenbetreibers OMV in Steinhöring zu einem Zwischenfall: Eine Drohne fliegt an dem Areal im Landkreis Ebersberg entlang, dann stürzt sie in der Nähe eines Zauns ab. Industriespionage? Die Vorbereitung eines Anschlags? Ein Gruß aus Moskau?

Tatsächlich ist der Fall weit simpler gelagert: Am Werk war ein hobbymäßiger Drohnenpilot – der heißt Michael H. und hat wegen des Flugs samt Bruchlandung jetzt mächtig Ärger. OMV verklagt den 22-Jährigen, der ebenfalls aus dem Landkreis stammt, auf rund 10 000 Euro Schadensersatz. Gestern trafen sich beide Seiten vor dem Landgericht München II, eine Güteverhandlung scheiterte. Mitte Januar soll das Urteil fallen.

Was war passiert? H. hatte sich die Mini-Drohne mit einem Gewicht von knapp 250 Gramm inklusive Kamera gerade gekauft. „Ich wollte die Funktion testen”, erzählt der Mechatroniker. Er schaltete den sogenannten Follow-Me-Modus ein, bei dem das Fluggerät nicht gesteuert wird, sondern dem Steuergerät in konstantem Abstand hinterherfliegt. Dann stiegen seine Freundin und er ins Auto und fuhren los. Die Drohne filmte das Fahrzeug.

Doch dann ging etwas schief. Die Drohne entwickelte ein Eigenleben, knallte gegen einen Baum, der am OMV-Gelände stand. Jenseits des Grenzzauns fiel sie zu Boden. H. klingelte am Eingang. Per Telefon wurde er mit dem Werkschutz verbunden und gab seine Daten zu Protokoll. Kurz darauf gab ihm ein Wachmann die zerstörte Drohne zurück.

Doch damit ist die Geschichte nicht zu Ende. Denn OMV nahm den Fall sehr ernst. In den vier Tanks lagern immerhin riesige Mengen an Flugzeugbenzin, Heizöl und Diesel. Das Unternehmen schraubte für die kommenden zwei Wochen die Sicherheitsvorkehrungen hoch, engagierte eine zusätzliche Sicherheitskraft. Dafür wurden die 10 000 Euro fällig, die jetzt Michael H. zahlen soll.

Die Weisung für die strengeren Maßnahmen sei von der Polizei gekommen, sagte ein Vertreter des Unternehmens vor Gericht. Das habe auch etwas mit der Betriebserlaubnis für das Lager zu tun. Die Richterin ging da nicht ganz mit: „Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine Erhöhung der Sicherheitsstufe wirklich erforderlich war”, sagte sie.

Für H. könnte das Ganze also einigermaßen glimpflich ausgehen. Immerhin war der Absturz ein Unfall, den er sofort aufgeklärt hatte. Dass er dennoch vor Gericht steht – „das finde ich ein bisschen ungerecht”, sagt er.