„Gekauft ist gekauft“: Streit um defekten Transporter endet vor Gericht

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Das Ebersberger Amtsgericht. © PETER KEES

Keine 15 Minuten nachdem ein Paar aus Berlin einen Transporter gekauft hat, bleibt der Wagen auf der Autobahn stehen. Vor dem hiesigen Amtsgericht muss sich jetzt der mutmaßliche Verkäufer verantworten. Er soll einen Motorschaden verschwiegen haben.

Vaterstetten – Es ist ein langersehnter Wunsch, den sich ein Pärchen aus Berlin 2024 im Ebersberger Land erfüllen möchte – der für sie jedoch in einem miesen Draufzahl-Geschäft endet. An einer Tankstelle in Vaterstetten hatten sich die beiden mit einem Mann verabredet, um ihm seinen knallroten Kleintransporter abzukaufen. Ein Wagen, nach dem das Paar „schon sehr lange gesucht hat“, berichtet die 32-jährige Angestellte aus Berlin vor dem Amtsgericht. Dort muss sie als Zeugin aussagen. Denn bei dem Kauf ihres vermeintlichen Traumautos kommt alles anders als gedacht.

15 Minuten nach Auto-Kauf: Transporter bleibt auf Autobahn stehen

Laut Anklage soll der mutmaßliche Verkäufer, ein heute 24-jähriger Münchner, dem Paar verschwiegen haben, dass der rote Peugeot Boxer einen Motorschaden hat. „Die Beschreibung und die Fotos sahen sehr gut aus“, erinnert sich der Lebensgefährte der Frau an die Anzeige auf einer Online-Plattform. Dort wurde der Transporter zum Verkauf inseriert – „ohne Mängel und in einem traumhaften Zustand“, liest Richter Frank Gellhaus aus dem Text in der Anzeige vor. Auch bei der Probefahrt habe der Münchner den Defekt nicht erwähnt. „Wir haben das Auto dann mitgenommen“, sagt der Berliner. Preis: 12 600 Euro. „Gerade mal 15 Minuten waren wir auf der Autobahn, dann ist die Kontrollleuchte angegangen.“ Ein kurzer Blick unter die Motorhaube offenbart die schlimmsten Befürchtungen: Kühlerwasser und Motor-Öl laufen aus.

Er war plötzlich sehr unfreundlich und kühl, meinte: gekauft ist gekauft.

Ein sofortiger Anruf beim Verkäufer bringt Ernüchterung: „Er war plötzlich sehr unfreundlich und kühl, meinte: gekauft ist gekauft“, so der 33-Jährige. Vor Gericht weist der junge Mann auf der Anklagebank den Vorwurf zurück. Über seinen Verteidiger erklärt er, nichts mit dem Verkauf zu tun gehabt zu haben. „Er war nicht vor Ort“, betont der Anwalt, der sich vor allem auf die Kamerabilder einer Bank stützt, in der das Paar gemeinsam mit dem Verkäufer Geld abgehoben hat. Auf den Bildern sei sein Mandant nicht zweifelsfrei zu erkennen. Und auf dem Kaufvertrag stimme nur der Nachname mit dessen Personalien überein.

Für Gellhaus eine etwas undurchsichtige Beweislage. Zumal der Besitzer, dem das Fahrzeug vor dem Angeklagten gehörte, für seine Zeugenaussage nicht erschienen ist und somit weder etwas zu bekannten Beschädigungen, noch zum 24-Jährigen, der den Wagen wiederum von ihm abgekauft haben soll, sagen kann. So setzt der Richter die Verhandlung erst einmal aus. Zum kommenden Termin soll der Vorbesitzer polizeilich vorgeführt werden.