Dreiste Betrugsmasche: Frau wehrt sich gegen Grundbuch-Betrüger – die stellen sich quer

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Eine Frau aus Bayern beantragt online ihren Grundbuchauszug. Kurz darauf wird sie stutzig und widerruft den Auftrag. Das Unternehmen stellt sich quer.

Erlangen – Sie sind skrupellos, bringen viele Menschen um ihr Geld und kommen damit oftmals ungeschoren davon. Betrüger haben bereits seit längerem das Internet für sich entdeckt und werben dort mit gefälschten Angeboten. Nahezu täglich kommen neue Fälle hinzu. So auch in Bayern. Da sie einen Grundbuchauszug brauchte, versuchte Susanne B. (Name von der Redaktion geändert) diesen über eine Online-Seite zu bekommen. Nach der Zahlung wurde die Frau aus dem Raum Erlangen jedoch stutzig und widerrief ihren Auftrag. Geld bekam sie keines zurück. Eine Recherche legt eine Abzocke-Masche im großen Stil nahe. Der Verbraucherschutz warnt vor Täuschungsangeboten.

Grundbucheintrag
Grundbuchauszüge müssen in Deutschland persönlich, schriftlich, per Fax oder online beantragt werden. (Symbolbild) © IMAGO/Michael Bihlmayer

Frau aus Franken beantragt Grundbuchauszug online – Nach der Zahlung kommen ihr Zweifel

Alles begann mit einem Anruf beim zuständigen Landratsamt, erzählt Susanne B. im Gespräch mit unserer Redaktion. Dort habe man sie an das zuständige Grundbuchamt des Amtsgerichts Erlangen verwiesen. Auf der Webseite des Grundbuchsamts fand sie den Hinweis, dass Grundbuchauszüge nicht telefonisch bestellt werden können. Daraufhin suchte Susanne B. im Internet nach einem Weg, das gewünschte Formular zu beantragen.

Dabei stieß sie auf die Webseite grundbuchplattform.de. Dort wird damit geworben, „Wichtige Dokumente für Ihre Immobilie & Grundstück“ online beantragen zu können. „Das hat sehr onlinemäßig ausgeschaut“, erzählt B. Daraufhin forderte die Fränkin ihren Grundbuchauszug an und zahlte 29,90 Euro. „Beim Abschicken kamen mir dann Zweifel“, schildert B. den Ablauf weiter. Umgehend setzte sie den Widerruf des Auftrags auf und schickte ihn per E-Mail an die angegebene Adresse der Firma.

Dubiose Firma weigert sich Geld für Grundbuchauszug zurückzuzahlen – und verweist auf Gesetz

Die Antwort der vermeintlichen Grundbuchplattform dauerte bis tief in die Nacht. Gegen 1.30 Uhr bekam B. dann eine E-Mail. Darin erklärte die Plattform, dass der Auftrag bereits in Bearbeitung sei und das Geld nicht zurückgezahlt werden könne. Zudem wurde auf die angegebenen Konditionen verwiesen, wonach ein Widerruf nicht möglich sei.

Wortwörtlich heißt es dazu „Bitte beachten Sie, dass das Gesetz das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Dienstleistungen nicht gleich regelt wie das Widerrufsrecht für Waren.“ Und weiter: „Für Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Käufer ausdrücklich zustimmt, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.“ Auch gegenüber unserer Redaktion verwies das Unternehmen auf diese Modalitäten.

Im deutschen Recht ist das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB geregelt. Darin heißt es, dass dieses vorzeitig nur erlischt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat.

Dutzende User warnen vor dreister Masche im Netz – Recherche legt Betrugsverdacht nahe

B. machte das Ganze stutzig. Sie begann zu suchen und fand einige Bewertungen zu der Online-Seite, die vor dem dortigen Angebot warnen. Bei Trustpilot wurde die Grundbuchplattform 95 Mal nur mit einem von fünf Sternen bewertet. Alle User warnen in ihren Bewertungen vor einem Betrug. Auch eine Kollegin von B. sei vor einem Jahr auf die Masche der Online-Plattform hereingefallen und habe die 29,90 Euro bezahlt.

Ein Blick in das Impressum von grundbuchplattform.de zeigt, dass das Unternehmen im niederländischen Amersfoort bei Utrecht sitzen soll. Bei der Suche nach den Namen der angegebenen Vertreter stoßen wir auf vier weitere Firmen, mit denen diese angebliche Dienste im Internet anbieten. Dazu gehört auch ein Portal, das beim Abmelden vom Rundfunkbeitrag helfen soll. Ein User machte seine Negativerfahrung dazu im Sommer bei Instagram publik und warnte vor einem Betrug. Auch bei den anderen Firmen warnen User vor Abzockeverfahren.

Abzocke mit Dienstleistungen im Internet – das rät der Verbraucherschutz

Fälle wie der von Susanne B. aus Franken sind leider kein Einzelfall. „Zu solchen Fällen erreichen uns regelmäßig Beschwerden – betroffen sind zahlreiche, unterschiedliche Arten behördlicher Anträge“, erklärt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage unserer Redaktion. Oftmals entstehe durch die Webseitengestaltung der Eindruck für Verbraucher, dass es sich um eine offizielle Seite von Behörden handle. „Hier dürfen sich Verbraucher jedoch nicht täuschen lassen. Grundsätzlich gilt: Am besten beantragt man die gewünschten Dokumente immer direkt über die offizielle Seite der zuständigen Behörde“, so die Sprecherin.

Grundsätzlich sollte immer das Impressum geprüft werden. Dort lässt sich laut Verbraucherschutz erkennen, ob tatsächlich eine Behörde hinter der Seite steht oder ein privater Anbieter. Besonders gefährlich sei es, Anfragen über Suchmaschinen zu stellen. Unseriöse Anbieter schalten oftmals bezahlte Anzeigen und locken so Nutzer auf ihre Seiten. Daher gilt laut Verbraucherschutz: nicht vorschnell auf die ersten Treffer klicken.

Im Falle einer Bestellung haben Kunden laut den Verbraucherschützern in manchen Fällen die Möglichkeit, den Vertrag noch zu widerrufen. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts, wie etwa wegen sofortiger Ausführung der Dienstleistung sei jedoch nur wirksam, „wenn Verbraucher zuvor ausdrücklich zustimmen und bestätigen, dass sie wussten, dass durch die vollständige Erfüllung der Dienstleistung das Widerrufsrecht erlischt“, erklärt die Sprecherin. Ist das so nicht der Fall, kann der Vertrag weiterhin widerrufen werden. (Quelle: Interview mit Betroffener, Anfrage beim Verbraucherschutz Bayern und eigene Recherche) (jr)