Ein Maschinenbauer will sich mit einem Schutzschirmverfahren neu aufstellen und versteht diese besondere Form des Insolvenzrechts als Chance. Wie geht es jetzt konkret weiter?
Stuttgart – In Baden-Württemberg ist die Anzahl an Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025 weiter gestiegen, wenn auch nicht so stark wie in den Jahren zuvor. Kurz vor dem Jahreswechsel muss sich nun auch ein spezialisierter Maschinenbauer mit einer besonderen Form des Insolvenzrechts sanieren und ist unter einen Schutzschirm geschlüpft. Laut einer Pressemitteilung hat das Amtsgericht Heilbronn dem Antrag der EFS Gesellschaft für Hebe- und Handhabungstechnik mbH mit Sitz in Nordheim (Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg) stattgegeben.
Ein Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Art des Insolvenzrechts in Deutschland und ermöglicht dem Unternehmen eine Sanierung in Eigenverwaltung mit gerichtlicher Begleitung. Im Fall von EFS hat das Amtsgericht zum einen Dirk Eichelbaum von dhmp Restrukturierung (Karlsruhe) als Generalbevollmächtigten und zum anderen Dietmar Haffa von Schultze & Braun als vorläufigen Sachverwalter berufen. Die Geschäftsführung von EFS bleibt vollständig handlungsfähig, aber wie genau geht es jetzt weiter?
Maschinenbauer EFS im Schutzschirmverfahren – Geschäftsbetrieb wird weitergeführt
Die 1996 gegründete EFS Gesellschaft für Hebe- und Handhabungstechnik mbH ist ein auf Handhabungstechnik- und Automatisierungslösungen spezialisierter Sondermaschinenbauer mit mehr als 70 Mitarbeitern. Zu den Kunden gehören unter anderem sogenannte OEMs (Original Equipment Manufacturer), also direkte Zulieferer der Autohersteller, weshalb EFS auch mit der Krise der Branche konfrontiert ist und rückläufige Auftragszahlen verzeichnet. Vor dem Schutzschirmverfahren hat die Geschäftsführung der Mitteilung zufolge Kostenstrukturen auf den Prüfstand gestellt und verschiedene Möglichkeiten geprüft, um sich neu aufzustellen.
| Name | EFS Gesellschaft für Hebe- und Handhabungstechnik mbH |
|---|---|
| Gründung | 1996 |
| Sitz | Nordheim, Baden-Württemberg |
| Branche | Sondermaschinenbau |
| Mitarbeiter | über 70 (2025) |
„Unseren Geschäftsbetrieb führen wir in den kommenden Wochen und Monaten vollumfänglich fort, unseren Verpflichtungen kommen wir uneingeschränkt nach“, erklärte der geschäftsführende Gesellschafter Albert Ebert der Belegschaft zum Ablauf des Verfahrens. „Wir erbringen weiterhin unsere Arbeiten und unseren Service in gewohnter Qualität gegenüber unseren Auftraggebern.“ Auch in einem Schutzschirmverfahren sind die Gehälter und Löhne der Mitarbeiter in der Regel für bis zu drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt.
EFS sieht in Verfahren Chance, unabhängiger von Autoindustrie zu werden
Die Maschinen von EFS werden laut der Mitteilung überall dort eingesetzt, wo schwere Bauteile sicher und präzise bewegt werden müssen. Die zentrale Zielbranche des Unternehmens ist aber mit der Montage von beispielsweise Türen, Karosserien oder Antriebskomponenten die Automobilbranche. Eben diese befindet sich aktuell in einer beispiellosen Krise, weshalb EFS das Schutzschirmverfahren laut Dirk Eichelbaum als Chance sieht, künftig Projekte außerhalb dieser Industrie zu entwickeln. Erst Mitte Dezember hatte ein weiterer deutscher Autozulieferer Insolvenz angemeldet. (Verwendete Quelle: Pressemitteilung via tsc.komm l kommunikation meistern)