Ein Manager wird vor seinem Haus brutal attackiert. Die Hintergründe des Mordversuchs bleiben unklar. Im Prozess sind noch Fragen offen.
Ansbach - Ein Manager einer angesagten Sportmodemarke wird vor seinem Haus brutal attackiert und überlebt nur knapp. Kann er mehr zum möglichen Motiv sagen?
Versuchter Auftragsmord in Bayern: „Man will nicht die ganze Zeit als Opfer dastehen“
Die Narbe an seinem Hals sei heute noch 7,5 Zentimeter lang und 7 Zentimeter tief, berichtete der 41-Jährige vor Gericht. Er lasse seine schwarzen Haare wachsen, um die Narbe zu verdecken. „Man will nicht die ganze Zeit als Opfer dastehen und darauf angesprochen werden.“
Im Februar wurde er von einem Unbekannten vor seiner Wohnung in Mittelfranken mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen gescheiterten Auftragsmord.
Ein 26-jähriger Türke steht wegen des Mordversuchs vor dem Landgericht in Ansbach. Zuletzt lebte er im Breisgau. Er soll am Morgen des 6. Februar 2025 in einem Wohngebiet in Heilsbronn (Landkreis Ansbach) das Opfer mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben.
Motiv unklar - Manager vor eigenem Haus brutal attackiert
Auch am zweiten Prozesstag blieben die Hintergründe des mutmaßlichen Auftragsmords unklar. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Zusammenhang mit der Arbeit des Opfers. Der 41-Jährige ist ein führender Manager einer angesagten Sportmodemarke in Ansbach, die auch in der Türkei produziert und dort eine Zweigstelle hat. Er habe weder privat noch anderweitig Feinde, erklärte er. Er könne nur spekulieren.
Der Angeklagte konnte vor Gericht ebenfalls wenig zum möglichen Motiv sagen. Am ersten Prozesstag erwähnte er eine mögliche Verbindung zu einem türkischen Sportverein. Der mutmaßliche Auftraggeber befinde sich laut Staatsanwaltschaft in Frankreich, wo bereits in anderer Sache gegen ihn ermittelt wird. Daher sollen die dortigen Behörden die Strafverfolgung übernehmen.
Als er am Tattag aus dem Haus gekommen sei, sei ihm der fremde Mann auf der Straße schon verdächtig vorgekommen, erzählte der 41-Jährige vor Gericht. Zuerst habe er ihn für einen Einbrecher gehalten, der mögliche Ziele ausspionieren wolle.
Der Mann habe ihm dann auf dem Handy eine Anzeige von einer Wohnung auf einer Buchungsplattform gezeigt, die er angeblich mieten wolle, sagte der 41-Jährige. Da es sich um seine eigene Wohnung handelte, habe er ein Foto vom Handydisplay gemacht, um seinen Vermieter darauf anzusprechen.
„Ich dachte, das war‘s“: Mann hatte Angst zu sterben
Da ihm der Mann weiterhin suspekt vorkam, habe er so fotografiert, dass dieser auch auf dem Bild zu sehen war. Mit dem Foto sei später nach dem Verdächtigen gefahndet worden, erklärte er. Dieses Foto wurde an dem Tag auch im Gericht gezeigt: Es zeigt einen Mann in heller Hose, schwarz-grauer Winterjacke und weißen Turnschuhen. Der Kopf ist jedoch abgeschnitten.
Wenige Sekunden später sei der Angriff erfolgt, erinnerte sich der 41-Jährige. Zuerst gegen den Hals, dann gegen die linke Flanke, zwei weitere Angriffe Richtung Brust und Gesicht habe er mit den Unterarmen abgewehrt. Zunächst habe er es für Schläge gehalten, doch als der Täter weglief, habe er bemerkt: „Es spritzte Blut.“
Nach dem Angriff konnte der Verletzte noch die Polizei rufen und die stark blutenden Wunden zudrücken, wie er vor Gericht schilderte. Auch seinen Geschäftspartner konnte er noch verständigen. Während er auf den Krankenwagen wartete, habe er gedacht, er werde sterben. „Ich dachte, das war“s.„ Eine Operation rettete später sein Leben.
Folgen des Angriffs in Heilbronn für Opfer weiter spürbar
Die Folgen des Angriffs spüre er noch heute, sagte der 41-Jährige, der auch Nebenkläger im Prozess ist. Er sei viel wachsamer und immer auf der Hut. Er habe Alpträume und wache nachts verschwitzt auf. Der Angeklagte entschuldigte sich nach seiner Aussage für die Tat und erklärte, dass er diese bereue. „Ich war gezwungen, diese Tat auszuüben. Sie kamen mir mit meiner Familie.“
Das Landgericht hat für den Prozess zwei weitere Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte die Kammer demnach am 11. Dezember verkünden. (Quelle: dpa) (kam)