Gute Nachricht zum Jahresschluss: Das Landratsamt hebt die Aufstallungspflicht in der Gemeinde Pliening auf. Spaziergänger können den Mitteldamm des Speichersees wieder nutzen.
Pliening – Nachdem im November vermehrt tote Wildvögel aus dem Ismaninger Speichersee geborgen wurden, hatte das Landratsamt Ebersberg Allgemeinverfügungen zur Aufstallung in der Gemeinde Pliening und zur Sperre des Mitteldamms des Speichersees erlassen.
Auf Basis der aktuellen Zahlen und der Entwicklung der HPAI-Fallzahlen in den vergangenen Wochen in den Landkreisen rund um den Speichersee werden die Sperre des Mitteldamms des Speichersees sowie die Aufstallungspflicht im Gemeindegebiet Pliening zum 31. Dezember 2025 aufgehoben. Das teilte eine Sprecherin des Landratsamts Ebersberg am Montag, 29. Dezember, mit.
Vorsicht ist nach wie vor geboten
„Nachdem weiterhin mit einem Auftreten der Geflügelpest in den hiesigen Wildvogelbeständen gerechnet werden muss, bitten wir zum Schutz der Geflügelhaltungen im Landkreis eindringlich darum, dass Tierhalter von kleinen und großen Geflügelbeständen konsequent hohe Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und diese bei Bedarf anpassen“, heißt es aus der Kreisbehörde.
Insbesondere sei darauf zu achten, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.
Erneute Aufstallungspflicht nicht ausgeschlossen
„Eine erneute – dann gegebenenfalls auch landkreisweite – Aufstallungspflicht kann bei wieder steigenden Fallzahlen nicht ausgeschlossen werden“, so die Behördensprecherin weiter. Daher seien unbedingt Vorbereitungen zu treffen, um das eigene Geflügel bei einer Stallpflicht sicher vor Wildvögeln und tierschutzgerecht unterzubringen.