Ab 1. Januar in Germering: Freie Entscheidung bei Wahl des Bestatters

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Die Stadt Germering hat ihre Bestattungssatzung angepasst. Angehörige können künftig ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen. (Symbolbild) © dpa

Die Stadt Germering passt die Friedhofssatzung an. Angehörige können künftig selbst ein Bestattungsunternehmen wählen. Die Grabgebühren bleiben unangetastet.

Germering - Der Stadtrat hat die Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung turnusgemäß angepasst. Damit setzt die Stadtverwaltung den Kurs fort, den sie bereits im Sommer eingeschlagen hatte: Die hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen werden zum 1. Januar 2026 freigegeben, nachdem das bisher beauftragte Bestattungsinstitut seinen Vertrag zum Jahresende gekündigt hatte. Schon im Juni dieses Jahres hatte das Gremium den Grundsatzbeschluss dazu gefasst.

In der Sitzung erläuterte Amtsleiterin Dagmar Hager, welche Änderungen nun notwendig wurden. „Wir müssen die Satzungen so anpassen, dass der Übergang zum neuen System rechtssicher funktioniert“, sagte sie. Zugleich betonte Hager, dass die Umstellung weit über eine reine Formalität hinausgehe: „Die praktische Umsetzung – vom Personal über Kühltechnik bis zur Terminorganisation – ist komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt.“

Was künftig noch hoheitlich bleibt

In der Friedhofs- und Bestattungssatzung (FBS) wird unter anderem geregelt, dass anonyme Urnenbeisetzungen weiterhin hoheitlich durch die Stadtverwaltung vorgenommen werden. Andere Tätigkeiten auf dem Friedhof, die bislang automatisch vom städtischen Bestatter ausgeführt wurden, unterliegen künftig keinem Benutzungszwang mehr. Gewerbliche Anbieter müssen ihre Arbeiten mindestens sieben Tage vorher anmelden. Die Stadtverwaltung kann Art und Umfang begrenzen.

Neue Gebühren ab Sommer absehbar

Parallel dazu hat der Stadtrat die neue Friedhofsgebührensatzung (FGS) beschlossen. Weil die Stadtverwaltung ab 2026 selbst Leichenhaus, Aufbahrungsräume und Kühltechnik vorhalten muss, wurden hierfür neue Gebührentatbestände eingeführt – orientiert an den Gebühren der Stadt Dachau, die ähnliche Umstellungen bereits vollzogen hat. Die bisherigen Gebühren für hoheitliche Bestattungsleistungen entfallen, da Angehörige künftig ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen können.

Die Grabgebühren bleiben vorerst unverändert. Sie sollen nach Vorlage einer überarbeiteten Gebührenkalkulation im Sommer 2026 neu beraten werden. Hager machte deutlich, dass diese Kalkulation Zeit brauche: „Erst wenn wir sehen, wie sich Aufwand und Abläufe 2026 tatsächlich entwickeln, können wir die Gebühren sauber nachjustieren.“

Der Hauptausschuss hatte bereits in der Vorwoche einstimmig empfohlen, beide Satzungen zu beschließen. Sie treten – wie angekündigt – am 1. Januar 2026 in Kraft.