„Kann extrem gefährlich werden“: Diese Feuerwerkskörper sind in Deutschland illegal

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Nicht in Deutschland zugelassene Böller sind unberechenbar und können bei Benutzung schlimme Folgen haben. So erkennen Sie illegale Feuerwerkskörper.

Augsburg – Der deutsche Zoll hat in diesem Jahr mehr als sieben Tonnen illegaler Feuerwerkskörper sichergestellt. Wie das Hauptzollamt Augsburg berichtet, steigt mit dem nahenden Jahreswechsel die Gefahr, dass Menschen zu nicht zugelassenen Böllern greifen, die sie in Nachbarländern oder im Internet kaufen. Diese Produkte entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können schwere Verletzungen verursachen.

Nicht zugelassene Böller können extrem gefährlich werden.
Nicht zugelassene Böller können extrem gefährlich werden. (Symbolfoto) © IMAGO / Marius Schwarz

Feuerwerkskörper, die nicht deutschen Sicherheitsstandard entsprechen, sind strafbar

Legale Feuerwerkskörper müssen stets ein CE-Kennzeichen tragen, das ihre Sicherheit bestätigt. Die Einfuhr von Feuerwerk ohne dieses Zeichen verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und ist strafbar. Bei Kontrollen beschlagnahmt der Zoll konsequent alle nicht konformen Produkte. Besonders problematisch sind gefälschte Zulassungszeichen, die Verbraucher in falscher Sicherheit wiegen.

„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Adrian Kube, Pressesprecher beim Hauptzollamt Augsburg. „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu verwenden, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.“

Polizei mehrmals im Einsatz – insgesamt 120 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper sichergestellt

An der Grenze zwischen Bayern und Tschechien hat die Bundespolizei bereits bei mehreren Autofahrern insgesamt 120 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper sichergestellt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Die Beamten griffen unter anderem zwei Männer im Alter von 39 und 43 Jahren auf, die Kugelbomben im Kofferraum und auf dem Rücksitz transportierten. Ein weiterer 39-jähriger Fahrer versuchte, mehr als 54 Kilogramm verbotene Böller über die Grenze zu bringen. Allein am vergangenen Wochenende stoppten die Einsatzkräfte im oberfränkischen Selb neun mutmaßliche Schmuggler.

Bei der Durchsuchung eines 20-jährigen Verdächtigen nahe der Grenze machten die Bundespolizisten neben 40 illegalen Feuerwerkskörpern noch weitere brisante Funde. Der Mann führte einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker sowie THC-haltige Gummibärchen mit sich.

Die Behörden weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Zusätzlich müssen die Beschuldigten für die Kosten der fachgerechten Vernichtung der beschlagnahmten Böller aufkommen.

„Sind unberechenbar“: Hauptzollamt warnt vor Feuerwerkskörper ohne vorgeschriebene Kennzeichnung

Für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern benötigt man zusätzlich eine behördliche Erlaubnis. Die Überwachung der Vorschriften liegt bei den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, während der Zoll bei der Kontrolle unterstützt. Wer Silvester sicher feiern will, sollte daher ausschließlich auf geprüfte Produkte aus dem Fachhandel setzen. (Quelle: Hauptzollamt Augsburg, dpa) (res)

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