Das Durchfahrtsverbot gilt an Wochenenden und Feiertagen. Doch findige Autofahrer könnten eine Lücke in der Regelung finden.
Landkreis – Nun geht‘s also: In einer vergleichsweise dürren Pressemeldung hat das Landratsamt Miesbach bekannt gegeben, dass ab Heiligabend ein Durchfahrtsverbot verhängt. Heißt: Bei Stau auf der Autobahn dürfen die Verkehrsteilnehmer nicht auf Landstraßen ausweichen. Die Regelung gilt freitags und samstags sowie an Sonn- und Feiertagen. „Um Gefahren entgegenzuwirken und unsere Bürger zu entlasten, sehe ich die Anordnung entsprechender Durchfahrverbote auch für unsere drei betreffenden Abfahrten der A8 für erforderlich an“, begründet Landrat Olaf von Löwis (CSU) die Entscheidung. Sie sei in Absprache mit Gemeinden, Straßenbehörden und Polizei gefallen, heißt es auf Nachfrage.
Die Landkreise weiter im Südosten hatten die Regelung bereits im Sommer angewandt, worauf im Oberland Ähnliches gefordert wurde – von den Autobahnanliegern ebenso wie etwa von den Gemeinden am Tegernsee, die Ausweichverkehr durchs Tal nach Tirol befürchten, wenn es sich – eben auch, weil im Kreis Rosenheim ein Durchfahrtsverbot gilt – auf der Autobahn staut.
Verbot gilt nicht für Autofahrer mit Zielen im Landkreis Miesbach
Das Verbot gilt natürlich nicht für jene, die etwa zum Wandern an den Tegernsee oder in die Skigebiete fahren wollen. Denn nachmittäglichen Stau, der sich etwa durch Schliersee quält, wenn an Sudelfeld und Spitzingsee die Lifte stehen, wird die Maßnahme nicht verhindern können. Selbst diese innerörtlichen Staus versuchen die Autofahrer, zu umgehen und weichen auf noch kleinere Straßen aus.
Der Haken an der Sache könnte sein, dass das Verbot sich nur auf „das alleinige Ziel einer Stauumfahrung abseits der Autobahn“. Findige Autofahrer werden im Falle einer Kontrolle womöglich Ziele ihrer Fahrt nennen können.