Ein Computerspiel, eine Schutzhülle und ein Ladekabel ließ ein 48-Jähriger in einem Holzkirchner Elektronikmarkt mitgehen. Zweimal kam er in den Laden, beim zweiten Mal wurde er erwischt. Weil er Messer dabei hatte, lautete die Anklage auf bewaffneten Diebstahl. Er wurde verurteilt. Seiner Frau, die einmal dabei war, konnte nichts nachgewiesen werden.
Holzkirchen – Wegen bewaffneten Diebstahls und Sachbeschädigung in zwei Fällen musste sich ein 48-jähriger Mann aus Unterhaching jetzt vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Seine Ehefrau (43) war der Mittäterschaft in einem Fall angeklagt.
Laut Anklageschrift hatte der gebürtige Kasache in einem Elektronikmarkt in Holzkirchen ein Computerspiel im Wert von 66 Euro entwendet, nachdem er die Diebstahlsicherung entfernt und die Ware unter einem Werbeprospekt hinausgeschmuggelt hatte.
Eine Woche später versuchte er es in Begleitung seiner Frau erneut. Diesmal soll er eine Schutzhülle für eine Smartuhr und ein Ladekabel für 50 Euro im Visier gehabt haben. Bei den Taten soll der Mann ein Taschenmesser, ein Teppichmesser und eine Zange bei sich getragen haben.
Beide Angeklagten sprechen nur gebrochen deutsch, eine Dolmetscherin übersetzte. Den Diebstahl des Computerspiels räume der 48-Jährige ein, erklärte dessen Anwältin. Ihm sei aufgefallen, dass die elektronische Diebstahlsicherung daran defekt war. Er habe die Verpackung entfernt und das Spiel ohne Bezahlung „mitgenommen“, ebenso im zweiten Fall die Schutzfolie. Als er sich beobachtet gefühlt habe, habe er diese unter einem Prospekt versteckt. Am Ausgang habe das Personal sie aber aufgehalten. Da habe er seiner Frau den Prospekt zugesteckt, die von der Tat nichts geahnt habe.
Für die Messer und die Zange hatte die Anwältin eine schlichte Erklärung. Ihr Mandant betreibe einen Blog zum Thema Autos. Die Werkzeuge dienten als Requisiten, das Taschenmesser sei ein Schlüsselanhänger. Vor dem Tattag habe er Videos gedreht und die Sachen in seiner Jacke vergessen, wo sie die Polizei entdeckte.
Er bereue sein Verhalten sehr, unterstrich die Verteidigerin, dies besonders wegen der Auswirkungen auf den ehelichen Frieden. Die Schadensumme, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, sei mittlerweile ausgeglichen. Dass die 43-Jährige keinerlei Kenntnis von der Tat gehabt habe, machte auch deren Verteidigerin deutlich. Sie sei „stinksauer“ gewesen, dass er sie in so etwas hineingezogen habe. Beim Eintreffen der Polizei habe sie in ihrer Sprache sehr aufgebracht mit ihrem Mann gesprochen, bestätigte einer der Polizeibeamten.
Er und ein Kollege hätten den 48-Jährigen beim zweiten Vorfall auf den Überwachungsvideos wiedererkannt, sagte ein Angestellter des Marktes. Die unmittelbar danebenstehende Frau habe wohl „Schmiere gestanden“. Nach beobachteter Tat habe der Kollege das Paar aufgehalten. Bei Sichtung der Überwachungsvideos im Gerichtssaal war lediglich in einer kurzen Sequenz zu erkennen, wie der Angeklagte in ein Regal griff und darin hantierte.
Seine Anwältin regte eine Einstellung des Verfahrens an, doch Richter Manfred Thür trat dem entgegen: Allenfalls komme ein minderschwerer Fall des Diebstahls mit Waffen in Betracht. Dabei blieb es dann auch.
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (120 Tagessätzen zu 25 Euro) verurteilt. Seine Frau wurde freigesprochen. Man habe ihr keine Beteiligung nachweisen können, so Thür, auch wenn man Zweifel an ihrer völligen Ahnungslosigkeit hegen könne.