Wegen neuer Plakatierungsverordnung: Grüne müssen FWG Platz machen

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Eine wilde Plakatierung wie diese in Heilbronn vor der Bundestagswahl 2025 ist in Holzkirchen nicht zulässig (Symbolbold). © Bernd Weißbrod/dpa

Die neue Plakatierungsverordnung in Holzkirchen orientiert sich am Landtagswahlergebnis. Das verschafft der FWG einen besseren Platz auf den Anschlagstafeln.

Wo Freie-Wähler-Gemeinschaft (FWG) drauf steht, sind Freie Wähler (FW) drin, zumindest in Holzkirchen, wo sich die große Mehrheit der Fraktionsmitglieder zur Partei unter dem Vorsitz von Hubert Aiwanger bekennt. Sie ist bekanntermaßen zweitstärkste Kraft im Landtag. Vor dem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die FWG-Fraktion eine Ergänzung des von der Verwaltung vorgeschlagenen Plakatierungsverordnungstextes beantragt hat. Rutscht sie doch dadurch von Platz drei, den sie auf den Plakatwänden hätte, wenn das Ergebnis der letzte Kommunalwahl zugrunde gelegt werden würde, auf Platz zwei.

Ebenso wenig verwundert es, dass die Grünen in der jüngsten Gemeinderatssitzung gegen den FWG-Entwurf stimmten: Sie müssen sich nun – obschon zweitstärkste Kraft im Gemeinderat – mit dem dritten Platz auf den Plakatwänden begnügen.

Die Plakatierungsverordnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2009. Nachdem es immer wieder Verstöße gegen die Verordnung gegeben hatte, hat die Verwaltung einen Entwurf erarbeitet, der rechtssichere Sanktionen gegen Verstöße erlaubt. Die FWG war mit der Formulierung von Paragraf drei, Absatz vier nicht einverstanden. Sie beantragte, den Satz „Grundlage für die Platzverteilung bildet grundsätzlich das amtliche Endergebnis der letzten gleich gearteten Wahl“ zu ergänzen um folgenden Zusatz: „Bei der Kommunalwahl ist das Ergebnis der letzten Landtagswahl maßgeblich.“

Fraktionssprecher Torsten Hensel argumentierte, dies entspreche der Praxis aus den Jahren 2014 und 2020: „Ziel der neuen Verordnung ist doch, das, was wir bisher gelebt haben, schriftlich zu fixieren.“

Die CSU-Fraktion – für deren Position auf den Anschlagtafeln es unerheblich ist, welche Wahl zugrunde liegt – verhalf dem Antrag zu einer Mehrheit. „Die Positionierung auf dem Stimmzettel orientiert sich ja auch am Ergebnis der Landtagswahl“, erklärte CSU-Fraktionssprecher Sebastian Franz seine Zustimmung.

Auf einen weiteren Effekt der Ergänzung machte Tim Roll (SPD) aufmerksam, der wie seine Fraktion gegen den Antrag stimmte: Die Position der AfD, die bei der Gemeinderatswahl in Holzkirchen zwar wohl nicht antritt, aber voraussichtlich bei der Wahl zum Kreistag. Für die drittstärkste Kraft im Landtag muss nun auf den Holzkirchner Plakatwänden zur Kreistagswahl Platz drei reserviert werden.

Robert Wiechmann (Grüne) zweifelte an der Bedeutung, die Plakate in Zeiten von Social Media haben, wehrte sich aber zugleich gegen den FWG-Antrag: „Im Landtag stellt sich die Parteienlandschaft ganz anders dar, das passt nicht zu unserer Kommune.“ Hensel konterte: „Du hast Recht, Robert, wir wissen nicht, welche Wirkung Plakate überhaupt noch haben. Und trotzdem kleben wir alle wie die Weltmeister.“

Für weniger Diskussion sorgten andere Passagen der Verordnung. So regte Franz an, dass falsch geklebte Plakate nach vorheriger Dokumentation nicht einfach „überklebt“ werden dürfen, wie es der Verwaltungsentwurf vorsieht, sondern „entfernt und ersetzt“ werden sollen, um ansprechende Plakattafeln zu gewährleisten.