Die Staatsanwaltschaft München hat entschieden: Der verurteilte Star-Koch muss wegen seiner schweren Erkrankung vorerst nicht ins Gefängnis.
München – Alfons Schuhbeck bleibt trotz seiner Haftstrafe vorerst weiter auf freiem Fuß. „Die Prüfung der eingeholten Stellungnahmen hat ergeben, dass derzeit die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden kann“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Der Star-Koch ist an Krebs erkrankt.
In zeitlichem Zusammenhang mit dem 10. März werde eine mögliche Fortsetzung der Vollstreckung erneut geprüft. Die endgültige Entscheidung über den weiteren Verlauf der Haftstrafe hängt damit vom Gesundheitszustand des 76-Jährigen ab.
Verurteilung wegen mehrerer Straftaten
Das Landgericht München I hatte den bekannten Gastronomen im Juli verurteilt. Die Richter sprachen Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts schuldig. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In diese Strafe ist auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet.
Schuhbeck entschuldigte sich bei allen Geschädigten
Im Prozess hatte Schuhbeck die Vorwürfe eingeräumt und sich öffentlich entschuldigt. „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid“, sagte der Star-Koch vor Gericht. Er richtete seine Entschuldigung an „alle, die durch mich Probleme erfahren haben“.
27 Millionen Euro Schulden bei Gläubigern
Die wirtschaftlichen Folgen von Schuhbecks Geschäftspraktiken sind verheerend. Seine Firmen – darunter seine Restaurants, sein Gewürzladen und sein Partyservice – haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.