Fast 100 tote Vögel wurden im Landkreis geborgen. Geflügelhalter sollen Biosicherheitsmaßnahmen genau einhalten, warnt das Veterinäramt.
Landkreis – Das, was schon länger vermutet wurde, ist jetzt Gewissheit: Im nördlichen Landkreis Ebersberg sind die ersten Fälle von Aviärer Influenza, auch „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ genannt, nachgewiesen worden. Das teilte das Landratsamt Ebersberg am Freitag mit.
Das Veterinäramt habe mithilfe des Technischen Hilfswerks Markt Schwaben am 28. und 31. Oktober insgesamt 99 Vögel tot aus den südlichen Gewässern und im Westteil am Mitteldamm des Speichersees geborgen. Einige der insgesamt acht beprobten Vögel hätten laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das H5N1-Virus in sich getragen. Ob es sich um die hochpathogene Variante handelt, die bei Geflügel einen schweren und in jedem Fall tödlichen Verlauf nimmt, werde derzeit noch untersucht, so das Landratsamt.
Mitteldamm vorsorglich gesperrt
Vorsorglich hat die Kreisbehörde eigenen Angaben zufolge am Freitag, 7. November, den Mitteldamm am Speichersee für Fahrzeuge und Spaziergänger sperren lassen. Damit soll verhindert werden, dass das Virus von dort an andere Orte verschleppt wird. Generell wird aus diesem Grund darum gebeten, den Speichersee für Spaziergänge zu meiden.
Weiterhin ist das Veterinäramt mit den großen Geflügelhaltern rund um den Speichersee in Kontakt. Betroffen von der Erkrankung sind dieses Jahr in erster Linie Schwäne und Gänse, welche auch gehäuft daran versterben.
Aufstallpflicht gibt es derzeit nicht
Eine Aufstallpflicht für alle Geflügelbesitzer im Landkreis gibt es derzeit nicht, „jedoch wird es voraussichtlich nächste Woche im Umkreis des Speichersees dazu kommen“, so das Landratsamt. Geflügelbesitzer im gesamten Landkreis seien aber aufgerufen, die üblichen Biosicherheitsmaßnahmen sehr sorgfältig anzuwenden.
Hierzu zählt besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden. Dass das das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt. Dass Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, dass Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, dass Wildgeflügel nicht gefüttert wird und dass eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt
Die freiwillige Aufstallung oder Haltung in Außenvolieren, mit nach oben flüssigkeitsdichtem und zur Seite hin vogelsicherem Schutz wird vom Veterinäramt empfohlen. Ein Informationsschreiben an Geflügelhalter sei in Vorbereitung, so das Landratsamt.