Circa 10.000 Euro an Bußgeldern fehlen: Stadt Mindelheim erstattet Anzeige – Anklage gegen Mitarbeiterin noch nicht zugelassen

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Ob die Anklage gegen die Mitarbeiterin einer Mindelheimer Bußgeldstelle vor dem Memminger Amtsgericht zugelassen wird, steht noch nicht fest. © Wiethaler

Mitte der Woche gab das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West bekannt, dass gegen eine zwischenzeitlich freigestellte Mitarbeiterin einer Mindelheimer Bußgeldstelle Anklage vor dem Memminger Amtsgericht erhoben wurde.

Mindelheim – Zur Anzeige war es im Juni 2023 durch die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Mindelheim gekommen. Anlass dafür war, dass über das Controlling der Stadtverwaltung Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bei Geschwindigkeitsverstößen aufgefallen waren.

Sind der Stadt Mindelheim fast 10.000 Euro an Bußgeldern entgangen?

Genauer gesagt geht es um eine „ungewöhnlich hohe Anzahl an Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren der kommunalen Verkehrsüberwachung, welche aufgrund des Eintritts der Verjährung nicht mehr verfolgbar waren“, teilte das Polizeipräsidium mit. Die 30-jährige Beschuldigte wurde daraufhin unverzüglich von ihrer Arbeit freigestellt.

Inzwischen wurden die umfangreichen Ermittlungen, die durch das für Amtsdelikte zuständige Fachkommissariat der Memminger Kriminalpolizei unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen geführt wurden, abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat im Mai 2025 gegen die Mitarbeiterin Anklage beim Amtsgericht Memmingen erhoben. Der 30-Jährigen wird Rechtsbeugung in 164 Fällen vorgeworfen. 

Mitarbeiterin einer Mindelheimer Bußgeldstelle angezeigt – Anklage noch nicht zugelassen

Wie die Medienbeauftragte des Memminger Amtsgerichts auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt, liegt die Summe der durch die angenommenen Vorfälle entgangenen Bußgelder bei ca. 9.900 Euro. Über die Zulassung der Anklage sei noch nicht entschieden worden. Ein zeitlicher Rahmen, innerhalb dessen mit einer Entscheidung über die Zulassung zu rechnen ist, konnte nicht genannt werden.

Sollte die Anklage zugelassen werden, könnte dies ernste Folgen für die Mitarbeiterin der Mindelheimer Bußgeldstelle haben. Laut der Medienbeauftragten des Memminger Amtsgerichts, liegt der Strafrahmen für den Tatbestand der Rechtsbeugung bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. 

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