Bei einer Kontrolle ahnden Polizei und Zweckverband zahlreiche Verstöße von Rad- und E-Scooter-Fahrern in der Tölzer Marktstraße.
Bad Tölz – In der Tölzer Marktstraße pulsiert das Leben. Nicht nur Passanten sind in der Fußgängerzone unterwegs, sondern auch Radler. Doch Radfahren ist zwischen 9.30 und 21 Uhr verboten. Genau deshalb ist der Zweckverband Kommunale Dienste (ZVKD) regelmäßig im Einsatz, um für Ordnung zu sorgen und das Bewusstsein für Regeln zu stärken.
Zwei Stunden, zwei Strafanzeigen
Am Dienstag begleitet der Tölzer Polizeichef Johannes Kufner die Kontrolle. Gemeinsam mit einem Kollegen und dem Team vom Zweckverband beobachtet er das Geschehen in der Marktstraße. Immer wieder sprechen sie Radfahrer an, die sich zwischen den Fußgängern hindurchschlängeln. „Wer in der Fußgängerzone verbotenerweise mit dem Rad fährt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen“, erklärt eine Mitarbeiterin des ZVKD ruhig, während sie einen Besucher aufhält. Bei der Kontrolle werden am Ende innerhalb von gut zwei Stunden 43 Ordnungswidrigkeiten festgestellt – größtenteils Radfahrer. Auch sechs E-Scooter-Fahrer werden verwarnt. In zwei Fällen muss Strafanzeige erstattet werden, weil sie ohne Kennzeichen unterwegs waren.
E-Scooter-Fahrer rücken weiter in den Fokus
Strafen sind für Kufner nicht das Ziel. „Es geht uns hauptsächlich um Einsicht und Verständnis“, betont er. Man wolle die Leute nicht gängeln, sondern sensibilisieren. Der Austausch mit dem ZVKD sei entscheidend, um gemeinsame Schnittpunkte zu finden. Seit rund eineinhalb Jahren sind neben Radfahrern auch E-Scooter-Fahrer in den Fokus gerückt. Unter den Verwarnten seien hauptsächlich Touristen, die mit den Rollern durch die Marktstraße fahren, sagt ein ZVKD-Mitarbeiter.
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Drei Kfz-Fahrer in Marktstraße bestraft
Die Bilanz zeigt, dass sich die Beharrlichkeit lohnt. Täglich werden mündliche Ermahnungen ausgesprochen, zweimal im Monat Bußgeldkontrollen durchgeführt und verhängt. Allein im vergangenen Vierteljahr registrierte der ZVKD in der Marktstraße 88 mündliche Verwarnungen und sieben Bußgeldstrafen gegen Radfahrer. Auch Autofahrer, die sich unerlaubt in die Zone verirren, werden herausgezogen: „Am 16. Mai haben wir zum Beispiel drei Kfz-Fahrer bestraft“, berichtet der Mitarbeiter.
Raue Töne nicht selten
Doch nicht jeder, der angehalten wird, zeigt Verständnis. „Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich“, berichtet der Kontrolleur. „Manche sagen: ‚Wir lassen doch auch unser Geld da, und jetzt werden wir auch noch bestraft‘, andere werden deutlicher.“ Ein Krankenpfleger habe ihm einmal entgegnet: „Ihnen helfe ich mal nicht, wenn Sie krank sind.“ Solche Situationen seien nicht schön, räumt er ein, doch der Ton gehöre manchmal dazu.
„Stückweit schon übertrieben“
Wie unterschiedlich Wahrnehmung und Regelverständnis sein können, zeigt ein Beispiel an diesem Tag. Friedrich Rebach und seine Frau sind fast am oberen Ende der Marktstraße, steigen auf ihre Räder – und werden wenige Meter später von den Kontrolleuren gestoppt. „Wir haben das Schild unten ehrlich gesagt nicht gesehen“, sagt Rebach. „Wenn's so breit ist wie hier, denke ich, dürften wir auch fahren. Wir sind ja eh nicht viel schneller als die Fußgänger.“ Trotz des kleinen Ärgers bleibt er ruhig. „Im Grundsatz finde ich das schon richtig. Ich hab‘ kein Problem damit, wenn kontrolliert wird. Aber ein stückweit übertrieben ist es schon.“ Wer rücksichtslos durch die Menge rase, soll zahlen, meint er. „Wenn hier aber wer ganz gemütlich mitfährt, sollte das schon okay sein.“
Beschilderung: „Widerspruch in sich“
Kurz darauf kehrt Rebach noch einmal zurück – diesmal mit seinem Handy in der Hand. Er zeigt ein Foto: zwei Schilder am Eingang der Marktstraße. Das eine weist klar auf das Radfahrverbot von 9.30 bis 21 Uhr hin, das andere – ein Wegweiser für den Fernradweg – deutet in dieselbe Richtung. „Das ist ein Widerspruch in sich“, sagt er.