Autohändler knickt ein – Frau droht mit Klage und spart 8600 Euro

Eine Frau aus dem US-Bundesstaat Florida hat ihren Autohändler durch eine Klagedrohung zu einer Einigung gezwungen. Innerhalb von 24 Stunden erhielt sie ein Angebot, das ihr einen Audi für 10.000 Dollar (etwa 8670 Euro) unter dem Listenpreis sicherte. Michelle hat ihre Erfahrungen in einem TikTok-Video geteilt.

Kundin legt sich mit Autohaus an

Sie betonte, dass es bei dem Konflikt nicht um das Fahrzeug selbst ging, sondern um die ihrer Meinung nach irreführenden Praktiken des Autohauses. „Ich habe Audi USA angerufen, ich habe das Autohaus angerufen. Und dann habe ich schließlich mein Aufforderungsschreiben mit allen Problemen, die ich mit der Situation hatte, verschickt.“

Nach dem Versand des Schreibens meldete sich der Geschäftsführer des Autohauses bei ihr. „Wir haben uns hin und her gestritten“, berichtete sie. „Ich habe nur meinen Fall dargelegt. Ich habe geschildert, was passiert ist. Und sie dachten, weil ich mit ihnen gesprochen habe, wäre alles in Ordnung.“ Doch Michelle ließ nicht locker und schickte eine weitere E-Mail, in der sie die Aufhebung des Vertrags forderte.

Anwältin erzielt Mega-Rabatt auf Audi

In einem weiteren Gespräch mit der Geschäftsleitung machte sie deutlich, dass sie früher als Verbraucherschutzanwältin tätig gewesen war und sich mit einem befreundeten Anwalt über ihre Optionen beraten würde. Daraufhin unterbrach der Manager das Gespräch und kam am nächsten Tag mit einem Vergleichsangebot zurück. Michelle entschied sich das Angebot anzunehmen. „Ich möchte einfach, dass die Dinge schnell erledigt werden.“

Zum Abschluss ihres Videos riet Michelle ihren Zuschauern: „Das ist euer Zeichen, zuerst einmal eure Verträge zu lesen. Zweitens habt ihr viel mehr Macht, als ihr denkt.“ Sie fügte hinzu: „Ich habe das Jurastudium gehasst, aber ich bin so dankbar, dass ich die Fähigkeiten habe, Verträge zu lesen und zu verhandeln.“ 

Mängel bei Neuwagen: Fristsetzung oft nicht notwendig

Tritt bei einem gekauften Auto ein Mangel auf, muss dem Verkäufer zunächst die Chance zur Mängelbeseitigung gegeben werden. Dabei gibt es laut dem Bundesgerichtshof keine festgesetzten Fristen. Es genügt, wenn aus der Mitteilung hervorgeht, dass eine zeitnahe Reparatur gefordert wird.

 Eine konkrete Datumsangabe ist nicht erforderlich, solange ein ernsthaftes Nacherfüllungsverlangen erkennbar ist. Käufer können auch eine vom Verkäufer vorgeschlagene Frist als angemessen betrachten, selbst wenn diese objektiv zu kurz ist. Wichtig ist, den Verkäufer umgehend über den Mangel zu informieren und diesen genau zu beschreiben.