Rätselhafter Todesfall in Innsbruck: Nach dem plötzlichen Tod eines 62-Jährigen ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an.
Innsbruck – Ein ungewöhnlicher Todesfall sorgt im österreichischen Tirol derzeit für Aufsehen. Ein 62-Jähriger war vergangenen Freitag (21. November) in seiner Innsbrucker Wohnung aufgrund schwerer Atemprobleme zusammengebrochen und musste in den frühen Morgenstunden reanimiert werden. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung verstarb er noch am selben Tag in der Klinik.
Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, hatte der Mann bereits zuvor zu Lebzeiten mehrfach geäußert, im Falle seines Todes müsse sein Blut unbedingt untersucht werden. Seine Mutter soll diese Aussagen kurz vor dem Ableben des Sohns gegenüber dem Krankenhauspersonal erwähnt haben.
Gesundheitszustand nimmt plötzlich einen kritischen Verlauf – Ermittler ordnen Obduktion an
Besonders rätselhaft erscheint den Angehörigen, dass sich der Gesundheitszustand des 62-Jährigen nach Angaben von Bekannten rasch verschlechtert haben soll – angeblich unmittelbar nach dem Besuch einer Feier. Ob ihm dort möglicherweise eine Substanz verabreicht wurde oder ob ein anderes Fremdverschulden infrage kommt, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat inzwischen reagiert: Laut Angaben der Tiroler Tageszeitung wurde der Leichnam sichergestellt und eine umfassende Obduktion durch die Gerichtsmedizin angeordnet. Eine Obduktion wird nach einem Todesfall immer dann durchgeführt, wenn nicht eindeutig klar ist, ob es sich um eine natürliche Todesursache handelt oder der Verdacht eines unnatürlichen Todes – etwa durch ein Tötungsdelikt oder auch einen Unfall – besteht, informiert der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. auf seiner Webseite.
Nun werden die Todesumstände des Innsbruckers geklärt. Der Staatsanwalt Hans Mayr erklärte auf Nachfrage der Tiroler Tageszeitung, die Obduktion sei notwendig, um ausschließen zu können, dass der Tod des 62-Jährigen in irgendeiner Weise mit einer Straftat oder einem Fremdverschulden zusammenhängt. (Quelle: Tiroler Tageszeitung, Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.) (cr)