Der Hauptverwaltungsausschuss setzte sich mit mehreren Anträgen im Rahmen der Vereinsförderung auseinander. Vier Anträge, in denen Zuwendungen für Projekte – Theater und Konzerte – beantragt worden waren.
Murnau - Dr. Michael Rapp (CSU) erkundigte sich im Rahmen der Behandlung danach, wie es um Equipment für barrierefreie Veranstaltungen bei der Marktgemeinde bestellt ist.
Die Marktgemeinde Murnau hat in ihrer neugefassten Vereinsförderrichtlinie mehrere qualitative Kriterien festgehalten, die sich auf die Höhe der Förderung für ein Projekt auswirken können: finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins, Innovationsgedanke, Kreativität, regionale beziehungsweise überregionale Bedeutung und Barrierefreiheit des Projektes, für das der Verein eine Zuwendung beantragt.
Zeigen, was geht
Hinsichtlich der Barrierefreiheit von Veranstaltungen meinte der stellvertretende Kämmerer Nils Knopf in der Hauptverwaltungsausschusssitzung: „Wir haben eine Checkliste zur Barrierefreiheit entwickelt. Diese Checkliste kann von keinem Verein sicherlich zu 100 Prozent ausgefüllt werden.“ Aber „darum geht es auch gar nicht“. Man wolle sensibilisieren, zeigen, was möglich ist, was man „auch mit sehr einfachen Mitteln tun kann“. Knopf dachte da etwa an die Bereitstellung von Rollstuhlplätzen bei einer Veranstaltung. Bestimmte Dinge seien für Vereine aber nicht oder nur schwer umsetzbar. Beispielsweise die sprachliche Barrierefreiheit, die unter Umständen mit hohen technischen Anforderungen und merklichen Kosten verbunden ist.
Wie steht‘s um Hörgeräte?
Dr. Michael Rapp (CSU) erkundigte sich, ob die Marktgemeinde Anfragen zur Ausleihe von Hörgeräten für Veranstaltungen erhält und ob sie über entsprechende Möglichkeiten verfügt. „Wir haben diese Frage jetzt in der Volkshochschule gestellt“, sagte der vhs-Vorsitzende. „Bei unseren Veranstaltungen haben wir sehr viele Menschen, die das dringendst benötigen“, betonte Rapp. Solche Anfragen hatte man „bei den Veranstaltungen per se noch nicht gehabt“, meinte Knopf. Vielleicht im Kultur- und Tagungszentrum, da müsste er nachfragen. „Allerdings prüfen wir gerade, ob wir das einspielen.“ Man stehe in Kontakt mit der Behindertenbeauftragten im Landratsamt. Auf der Suche nach einer Lösung, „die eine sprachliche Barrierefreiheit sicherstellt“. Es gebe beispielsweise „Kofferlösungen, die man verleihen könnte“. Welche technischen Optionen es gibt, da „sind wir noch in der Prüfung“. Auch in Bezug auf räumliche Barrierefreiheit gäbe es Möglichkeiten. Knopf nannte beispielhaft Teleskoprampen, „über die man Treppenzugänge herstellen kann“. In Murnau fänden aber „viele Veranstaltungen an Örtlichkeiten statt, wo eine räumliche Barrierefreiheit gegeben ist“. Rapp empfahl der Verwaltung, Verbindung mit der vhs aufzunehmen. Vielleicht ist, in Zeiten knapper Kassen, eine gegenseitige Ausleihe möglich.
„Gerade an diesem Thema bin ich schon zwei, wenn nicht drei Jahre dran“, sagte Stephanie Neumeir-Schrank (Grüne). „Ich würde da drei Kreuze machen, wenn da endlich mal was käme.“ Barrierefreiheit in der Vereinsförderung zu berücksichtigen, war einst ein Vorschlag der Grünen-Fraktion.
Stephanie Neumeir-Schrank regte nun im Ausschuss an, Vereinen und Verbänden Informationen zu Kontaktstellen, die beim Thema Barrierefreiheit unterstützen können, an die Hand zu geben. „Das ist oft das Problem im sozialen Bereich: dass es Angebote gibt, diese aber nicht gefunden werden.“
Neugefasste Murnauer Vereinsförderrichtlinie wird umgesetzt
Es ist ein Papier, in dem viel Arbeit steckt. In den vergangenen „zwei, zweieinhalb Jahren“ sei die Vereinsförderrichtlinie sehr ausführlich besprochen worden, meinte der stellvertretende Marktkämmerer Nils Knopf im Hauptverwaltungsausschuss. Vor gut einem Jahr wurde die Richtlinie dann neu gefasst. Im Jahr 2026 geht es vom Papier in die Praxis. Das Gremium hatte nun über vier Förderanträge zu entscheiden (siehe oben). Insgesamt waren mehr als 50 eingegangen.
Knopf nannte drei Ziele, die Murnau mit der Neuausrichtung verfolgt: man möchte die Arbeit der Verbände und Vereine zielgerichteter unterstützen und „das Ganze auf eine transparentere Basis stellen“, man möchte die Mittel fairer verteilen und man möchte den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten reduzieren. Was sich mit der neuen Richtlinie unter anderem ändert: „Bei den Mieten im Kultur- und Tagungszentrum ist nichts mehr zu beantragen.“ Das sei in der Vergangenheit zum Teil „bürokratischer Irrsinn“ gewesen, sagte Knopf. Nun werde Vereinen ein reduzierter Tarif angeboten.
Was wesentlich zur Entbürokratisierung beitragen soll: „Das klassische Antrags- und Bewilligungsverfahren haben wir ab 2026 nur noch für Projektförderung“, sagte Knopf. Für das nächste Jahr gingen 53 Anträge auf Projektförderung bei der Gemeinde ein. Bei einer Vorprüfung wurde festgestellt, dass darunter Anträge sind, „die Leistungen betreffen, die gar nicht mehr zu beantragen sind“. Knopf rechnet deshalb damit, dass das Antragsvolumen für 2027 noch schrumpfen wird. „Im Endeffekt sind 28 Anträge übrig geblieben.“ Mit einem Gesamtvolumen von rund 43.300 Euro.
Das Motto lautet: „Sparen“
Auf 60.000 Euro möchte man die Projektförderung pro Haushaltsjahr begrenzt halten, der angespannten Finanzlage wegen. Knopf verwies in diesem Zuge auch noch auf Anträge von Vereinen, die „auf Förderung angewiesen sind“, aber eine Förderung für etwas beantragt haben, das nach der neuen Richtlinie nicht mehr förderfähig ist. Daher der verwaltungsseitige Vorschlag, das Antragsverfahren für 2026 „grundsätzlich weiterhin offen zu lassen“. Zumal bei Bewilligung aller Anträge noch Mittel von dem Maximum 60.000 Euro da wären. „Bis zu dieser Höhe würden wir gerne noch weitere Anträge zulassen“, sagte Knopf, und in klärende Gespräche mit den jeweiligen Vereinen gehen. Der Ausschuss stimmte geschlossen dafür, dass die Möglichkeit zur Beantragung von Projektförderungen für das kommende Haushaltsjahr noch eröffnet bleiben soll.
Grünes Licht für Projektzuschüsse
In 24 der 28 Anträge überschreitet der beantragte Zuschuss den Betrag von 3.000 Euro nicht. Daher fällt das Gros in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Über die übrigen vier hatte nun der Hauptverwaltungsausschuss zu befinden. Im Marktgemeinderat wird kein Antrag landen. Das ist erst dann der Fall, wenn ein beantragter Zuschuss über 10.000 Euro liegt. Der Ausschuss stimmte geschlossen dafür, dem Freien Theater Murnau für die Durchführung des Freilichttheater-Projekts „Don Quijote“ eine Förderung als Anteilsfinanzierung in Höhe maximal 4.000 Euro (Förderquote: knapp acht Prozent) zu gewähren. Murnau Miteinander soll eine Förderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 4.500 Euro (Förderquote: rund 65 Prozent) für sein Kindertheater-Projekt für Murnauer Grundschulen erhalten. Dem Kammerorchester wird eine Förderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 3.850 Euro (Förderquote: circa 70 Prozent) gewährt – zweimal: einmal für ein Standardkonzert, einmal für ein Konzert in der Kulturwoche. Phillip Zoepf (Mehr Bewegen) wollte wissen, wie die unterschiedlichen Förderquoten zustande kommen. Beschlossen sei eine Regelfördersatz von 50 Prozent, erinnerte Knopf. Aber: „Über eine Verringerung oder eine Erhöhung wird letztlich im Einzelfall und in begründeten Fällen entschieden.“ Dafür sind qualitative Kriterien festgelegt worden. Punkte wie Barrierefreiheit, Innovationsgedanke, Kreativität und (über-)regionale Bedeutung eines Projektes, aber auch finanzielle Leistungsfähigkeit eines Vereins können sich auf die Förderquote auswirken.
Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.