Eiskratzen als Bußgeld-Falle: Diese Fehler kommen Autofahrer teuer zu stehen

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Der Winter ist da und mit ihm die ungeliebte Pflicht des Eiskratzens. Doch Vorsicht: Wer es sich zu einfach macht, dem drohen hohe Bußgelder.

Hamm – Viele Autofahrer kennen die Versuchung: Morgens ist es kalt, die Zeit drängt, und deshalb wird nur schnell ein kleines Sichtfenster in die vereiste Frontscheibe gekratzt. Doch dieses sogenannte „Guckloch“ reicht bei weitem nicht aus. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, bringt sich und andere Autofahrer in Gefahr – und riskiert obendrein ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Auch auf das Kennzeichen sollte man vor dem Losfahren einen Blick werfen: Das Nummernschild muss lesbar sein und darf nicht von Dreck oder Schneematsch bedeckt sein – sonst ebenfalls ein Bußgeld. Allerdings werden hier gerade einmal fünf Euro fällig.

Für Autofahrer ohne Garage ist das Eiskratzen im Winter ein nahezu alltägliches Ritual. (Symbolbild) © Kay-Helge Hercher/Imago

Deutlich teurer wird es, wenn Autofahrer den Motor während des Eiskratzens laufen lassen. Was vielen als praktische Lösung erscheint, ist in Deutschland laut §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erlaubt. Darin heißt es wörtlich: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ Ignoriert man diese Vorschrift, riskiert man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 80 Euro. 

Motorlaufen lassen auf Privatgrundstück – hier sind enorme Bußgelder möglich

Doch es kann noch dicker kommen – und zwar, wenn man beispielsweise den Motor auf einem Privatgrundstück warmlaufen lässt. In diesem Fall greift nämlich das Landesimmissionsschutzgesetz. Hier sind die Bußgelder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und reichen von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. In Berlin sind gemäß dem LImSchG laut bussgeldkatalog.de bis zu 50.000 Euro an Bußgeldern möglich – zumindest in der Theorie.

Eisfreie Scheibe: Dieser Fehler kann deutlich teurer werden als die Regel-Bußgelder

Doch nicht nur Bußgelder können beim Eiskratzen ins Geld gehen – sondern auch Hau-Ruck-Aktionen. Wer meint, seine Scheibe mit einem Eimer extrem heißen Wasser schnell eisfrei zu bekommen, liegt damit nur vordergründig richtig. Denn in so einem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich mit dem Eis gleich die gesamte Windschutzscheibe verabschiedet – beziehungsweise zumindest beschädigt wird. ADAC und Dekra warnen eindringlich davor: Der extreme Temperaturunterschied zwischen dem heißen Wasser und der eiskalten Scheibe kann zu Rissen oder sogar zum kompletten Bruch der Windschutzscheibe führen. Besonders gefährdet sind bereits durch Steinschläge vorgeschädigte Scheiben. Die Reparaturkosten übersteigen dann schnell jedes Bußgeld. (Quellen: ADAC, Dekra, bussgeldkatalog.de, StVO, eigene Recherche) (sop)

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