Eine Bandenwerbung beim „Eismärchen“ in Penzberg sorgt für Ärger: Die CSU hat dort ihre Bürgermeister- und Stadtratskandidaten plakatiert. Kritiker werfen der CSU einen Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung vor, wonach Wahlwerbung erst 42 Tage vor der Wahl aufgestellt werden darf.
Knapp zwei Meter lang ist das CSU-Plakat, das an der Außenbande des „Eismärchens“ hängt. Zu sehen ist ein Bild mit Bürgermeisterkandidat Stefan Korpan und fast allen Stadtratskandidaten, dazu die Namen aller Kandidaten sowie die Zeilen „#TeamKorpan2026“ und „#ehrlichweiter“. Die Stadt Penzberg, die das „Eismärchen“ über Sponsoren und Werbung finanziert, verlangt für ein Werbeplakat an der Eisplatz-Außenbande 500 Euro.
Das Plakat sorgt nun für Ärger. „Es ist ja schön, wenn das gesponsert wird, aber in unseren Augen ist das Wahlwerbung“, sagte PM-Fraktionschef Markus Bocksberger diese Woche im Stadtrat. Und Wahlwerbung sei erst ab 25. Januar erlaubt. Er verwies damit auf die Plakatierungsverordnung der Stadt Penzberg. Dort heißt es, dass die zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen, „frühestens 42 Tage vor dem jeweiligen Wahltermin, Volksbegehren und Volksentscheiden berechtigt“ seien, „Anschläge im Stadtgebiet anzubringen“.
Stadt sieht keinen Verstoß
Ordnungsamtsleiter Joachim Bodendieck antwortete, dass sich die Verwaltung mit der Frage befasst habe. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass weder der Wahltag noch der Ausdruck Kommunalwahl enthalten ist.“ Deswegen falle dies nicht unter die Plakatierungsverordnung. Außerdem sei es eine Werbung einer Veranstaltung, die im Rahmen von Sponsoringmaßnahmen erfolgt ist. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) sagte, man habe intern diskutiert und dies abgeklärt. Wahlwerbung wäre es, wenn zum Beispiel „Kommunalwahl am 8. März“ oder „Wählen Sie die CSU“ draufstehen würde. „Dass das Fragen aufwirft, ist klar“, räumte er ein.
Für Kopfschütteln sorgten die Aussagen im Gremium. „Wenn das keine Wahlwerbung ist“, sagte Bocksberger. Es stehe schließlich die Kandidatenliste, CSU und 2026 drauf. „Dürfen jetzt alle ihre Plakate aufhängen?“, frage Kerstin Engel (Grüne) ironisch. „Aber ja nicht sagen, dass im nächsten Jahr die Wahl ist“, scherzte Bayram Yerli (SPD). Die Begründung des Ordnungsamtsleiters „löst hier einfach nur Lächeln aus“, warf SPD-Fraktionschef Adrian Leinweber ein. Man habe woanders und in der Landeshauptstadt nachgefragt. „Da gibt es eine komplett andere Sichtweise“, so Leinweber. „Wir wollen aber Frieden und nicht groß drauf herumhacken.“ „Nicht besonders glücklich“ über die Wahlwerbung zeigte sich BfP-Fraktionschef Armin Jabs. Fair wäre es gewesen, dies rechtzeitig bekannt zu geben. „Dann hätten die anderen die Chance gehabt, gleichzuziehen.“ Ähnlich äußerte sich John-Christian Eilert (Grüne). Worauf Jack Eberl, der ebenfalls auf dem CSU-Plakat zu sehen ist, antwortete, es wäre auf der Bande noch Platz, vielleicht zum halben Preis.
Sacher schickt Brief an Rechtsaufsicht
Ernster nahm dies Wolfgang Sacher (BfP). Er verschickte am Mittwochabend eine „Beschwerde wegen unzulässiger vorzeitiger Wahlwerbung durch den CSU-Ortsverband Penzberg“ an das Rathaus und die Kommunalaufsicht am Landratsamt. Er fordert darin mit Hinweis auf die Plakatierungsverordnung die „unverzügliche Entfernung des Plakats“. Die rechtliche Bewertung der Stadt sei „juristisch nicht haltbar“. Durch die Duldung der vorzeitigen Wahlwerbung einer einzelnen Partei, so Sacher, „verstößt die Stadtverwaltung gegen den Grundsatz der paritätischen Gleichbehandlung politischer Parteien“.