Der Echinger Bauausschuss stimmt schweren Herzens für die Fällung. Eine sinnvolle Nachverdichtung wiegt schwerer als der Baumerhalt.
Eching – Baurecht oder Baumrecht? Gehweg oder Stellplatz? Zwei Fragen, die bei zwei Bauanträgen im Mittelpunkt standen und von den Mitgliedern des Echinger Bauausschuss am Dienstag zu klären waren.
Die beantragte Errichtung eines Einfamilienhauses in Holzbauweise an der Herbststraße war im Vorbescheid genehmigt worden, weil sich das Gebäude in die umgebende Bebauung einfügte. Das weitgehend energieautarke Einfamilienhaus wird mit einer Länge von 12,46 Meter und einer Tiefe von 8,40 Meter errichtet, die Wandhöhe beträgt 5,13 Meter. Ein Keller wird nicht errichtet. So weit, so gut. Auf dem Grundstück befindet sich allerdings ein Großbaum (Rotbuche) mit einem Stammumfang von rund 3,5 Meter, der für die Realisierung des Bauvorhabens entfernt werden müsste. Der Erhalt des Baumes sei grundsätzlich im Sinne des ISEK und der gemeindlichen Klimaziele zu fordern, berichtete die Verwaltung.
Räte stimmen schweren Herzens zu
Allerdings wäre dann das Bauvorhaben nicht umzusetzen, da erhebliche Eingriffe sowohl in den Wurzelbereich als auch in den Kronenbereich nötig wären, was das Überleben des Baumes unwahrscheinlich macht. Ein Fällantrag könne daher genehmigt werden, sobald eine Baugenehmigung des Landratsamtes vorliegt. Die Antragsteller hatten sich bereiterklärt, geeignete Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorzunehmen. Das Bauvorhaben entspreche nämlich einem anderen Ziel des ISEK und des Gemeindeentwicklungsplans (GEP), wonach eine sinnvolle Nachverdichtung innerhalb bestehender Strukturen angestrebt wird.
Das geplante Einfamilienhaus nutzt vorhandene Grundstücksflächen effizient, vermeidet zusätzliche Flächenversiegelung am Ortsrand und trägt somit zu einer nachhaltigen Innenentwicklung der Gemeinde bei. Dieses Ziel steht somit im Widerstreit zum Baumerhalt: „Baurecht gegen Baumrecht“, so fasste es Bürgermeister Sebastian Thaler zusammen. Sowohl die Gemeinderäte (Herbert Hahner, SPD: „Ewig schad‘ um den Baum“ und Georg Bartl, CSU: „Wir werden schweren Herzens zustimmen“) als auch die Verwaltung taten sich schwer mit der Baumfällung (Martina Britz: „Wir haben alles versucht, den Baum zu retten, aber …“). Im Endeffekt aber votierte man einstimmig für das Bauvorhaben.
Ebenso einstimmig fiel der Beschluss, den Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Daitenhausener Straße 41 zu genehmigen. Das Gebäude soll eine Länge von 28 Metern und eine Tiefe von 13,5 Metern aufweisen. Geplant ist ein Wohngebäude mit drei Vollgeschoßen. Insgesamt sind 17 Stellplätze nachzuweisen, davon 14 Stellplätze in der Tiefgarage und drei oberirdische Stellplätze nördlich des Gebäudes entlang der Sommerstraße.
Ein Stellplatz muss für Gehweg weichen
Die Verwaltung hatte überlegt, den Gehweg in der Sommerstraße in diesem Bereich zu verbreitern, da dieser derzeit nur eine Breite von einem Meter inklusive Randstein aufweist. Damit der Gehweg jedoch auf zumindest 1,3 Meter verbreitert werden kann, wäre es sinnvoll, einen Stellplatz weniger an der Sommerstraße zu errichten. Begründet werden könne der Verzicht auf den Stellplatz damit, dass man sich in einer Querstraße zum Ortszentrum befindet, die Bushaltestelle in der Bahnhofstraße 200 und der Bahnhof nur 700 Meter entfernt sind. Dieser Argumentation schlossen sich die Gemeinderäte an. Georg Bartl betonte zwar, ihm gefalle dieser Vorschlag gar nicht, weil man das ja überall in Eching machen könne, stimmte dann aber doch auch für diese Lösung.