Das Landratsamt will die Nutzung der Schlehdorfer Bucht im Kochelsee einschränken. Um Vögel und Pflanzen schützen. Die Pläne stießen im Gemeinderat auf Kritik.
Schlehdorf - „Jetzt sind wir bei einem ganz schönen Thema“, kündigte Bürgermeister Stefan Jocher (WGL) in der Schlehdorfer Gemeinderatssitzung an. Viel Feingefühl brauchte es nicht, um den sarkastischen Unterton herauszuhören. Denn schön war das Thema nicht gerade. Vielmehr bot es Anlass zu reichlich Kritik im Gremium. Worum es ging? Um die geplante Allgemeinverfügung des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen zur Nutzungsbeschränkung der Schlehdorfer Bucht am Kochelsee.
Es ist nicht nur eine Schlehdorfer Angelegenheit. Das machte Bürgermeister Jocher gleich zu Beginn deutlich. Die geplante Allgemeinverfügung betreffe „auch große Bereiche im Kocheler Gemeindegebiet“. Erst wenige Tage zuvor hatte Jocher mit seinem Kocheler Amtskollegen einen Termin im Landratsamt. Da wurde den Bürgermeistern „das Ganze vorgestellt“, verriet er in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Angeblich ist der Kochelsee der einzige See in ganz Bayern, der noch nicht von der Nutzung her beschränkt ist, zum Schutz der Wasservögel und der Wasserpflanzen.“
Das soll sich nun ändern. „Natürlich insbesondere in Bereichen, wo sich die Vögel aufhalten, da wo sie dann halt in Ruhe brüten können.“ Und wenn die Tiere schwimmen, würden diese „durch Kitesurfer, Bootfahrer und SUP-Paddler gestört“ werden. „Die brauchen auch viel Energie, sind ja Fluchttiere, gerade in der Winterzeit oder zu Beginn der Winterzeit“, erklärte Jocher. Um die Tiere zu schützen, sollen Ruhezonen ausgewiesen werden. Diese Bereiche dürfen nicht mit SUP, Kiteboard und Co. befahren werden. Nach Jochers Kenntnis wären aber „das Fischen durch die Berufsfischer und das Angeln durch die Hobbyangler weiterhin zulässig“.
Bojen sollen Zonen zeigen
Um die ausgewiesenen Zonen sichtbar zu machen, sollen Bojen in den See eingebracht werden. „Damit jeder sieht: wo ist die Speerzone und wo nicht“, sagte der Bürgermeister. Eine vorläufige Karte hatte er auch mitgebracht. Darauf mehrere rot gekennzeichnete Flächen, vom Ufer bis auf den See hinaus. Die Zonen, die freigehalten werden sollen. „Das ist jetzt noch nicht die Allgemeinverfügung“, betonte Jocher. Es sei ein erster Entwurf. Unter anderem am Badeplatz und am alten Fußballplatz soll laut dieser Karte die Nutzung nicht eingeschränkt werden. Jocher verwies noch auf einen kleinen roten Fleck. Die Vogelinsel. „Ohnehin schon Schutzbereich.“
Verfügung für März geplant
Mit Blick auf die Karte meinte Annemarie Schwarz (FW): „Wenn ich jetzt draußen am alten Fußballplatz bin, und möchte nüberschwimmen, das kann ich dann eigentlich nimmer machen…“ Das gehe schon noch, meinte Jocher. Mit ausreichend Abstand zu den Bojen. „Da kimmst scho durch.“ Generell wären mehrere Schwimmrouten noch möglich. „Wer kontrolliert das dann“, hakte Schwarz nach. „Da werden wahrscheinlich wieder Ranger eingesetzt werden“, vermutete der Rathauschef, der informierte, dass „der Erlass für März 2026 geplant ist“. Davor finde aber eine Anhörung statt.
Kritik von Gemeinderäten
„Für die Kitesurfer ist das ja ein Todesurteil. Die halten sich ja komplett in der Bucht auf“, sagte Werner Mest (WGL). „Die sind da überwiegend in der Kocheler Bucht drin, ja“, antwortete Jocher. „Für Kochel können wir ja nicht mal einen Einspruch einlegen. Weil das ist ja eher Kochler Sach“, meinte Erich Skrajewski (FW). Wie man etwas aus der Karte herausnehmen lassen kann, danach erkundige sich Schwarz. „Wenn die Anhörung kommt, müssen wir halt argumentieren“, erklärte Jocher, der auch daran erinnerte, dass „es natürlich das Grundrecht auf Genuss in der Natur, Erholung am See und so weiter“ gebe.
„Ich find’s brutal“, meinte Schwarz. „Irgendwann darf man gar nicht mehr an den See.“ Alle Privatleute werden ausgesperrt. Weil sich manche nicht an Regeln halten, etwa die Menschen, die im Wiesenbrütergebiet zelten gehen, verlautete es aus dem Gremium. Ebenso, dass die Vögel „natürlich einen Rückzugsort brauchen“. Doch „es ist schon irgendwie Wahnsinn, was wir für einen Schilderwald zamkriegen.“ Bedauern, dass da „der gesunde Menschenstand nicht reicht“. Daniel Führler (WGL) fragte, ob eine zeitliche Beschränkung denkbar wäre. Danach hatte sich Jocher schon erkundigt. „Sie wollen es ganzjährig machen.“
Rechtliche Schritte vorbehalten
Geschlossen nahm der Gemeinderat die Planung der voraussichtlichen Ruhe- und Schutzzonen für Wasservögel und Wasservegetation zur Kenntnis. Aber: „Wegen der erheblichen Einschränkungen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs für Erholungssuchende, Wassersportler und Touristen“ möchte sich der Gemeinderat rechtliche Schritte nach dem Verfügungserlass vorbehalten. „Das Landratsamt wird aufgefordert, eine gerechte Abwägung auch im Hinblick auf das Grundrecht nach Naturgenuss, Erholung in der freien Natur, das Befahren des Gewässers und den freien Zugang zum See gemäß Artikel 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung vorzunehmen“, heißt es in dem Beschluss. „Dann haben wir uns noch nichts vergeben“, glaubte Bürgermeister Stefan Jocher.
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