Hubert (69) parkt auf Feldweg in freier Natur und bekommt Strafzettel mit QR-Code über 55 Euro

Um seinen Hund Gassi zu führen, parkte Hubert G. sein Auto auf einer kleinen Fläche neben Feldern bei Brückmühl in Bayern. Als er zurückkam, erwartete ihn ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. Er sollte 55 Euro für Falschparken zahlen, da er „auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, ohne Notwendigkeit mit einem Kraftfahrzeug parkte“.

Der 69-Jährige zeigte sich fassungslos. "Ich bin ja nicht in die Wiese reingefahren, sondern habe dort geparkt, weil der Untergrund aufgekiest ist", sagte er dem "Oberbayerischen Volksblatt".

Hubert parkt auf Feldweg in freier Natur und soll 55 Euro zahlen: "Wir kontrollieren dort nicht zufällig"

Dort seien Hundetütenspender und Mülleimer aufgestellt, was den Bereich aus seiner Sicht als "öffentlich" kennzeichne. Der Bereich sei auch nicht durch eine spezielle Beschilderung gesperrt oder als Naturschutzfläche gekennzeichnet. 

"Wir kontrollieren dort nicht zufällig, sondern aufgrund massiver Beschwerden von Landwirten", so ein Polizeisprecher gegenüber dem "OVB". Zeitweise würden dort im Sommer zeitgleich bis zu 40 Autos auf und an den land- und forstwirtschaftlichen Flächen parken. In diesem Jahr seien bereits rund 60 Verwarnungen ausgesprochen worden. Hubert G. ist entschlossen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Warum das Parken auf Feldwegen meist verboten ist 

  • Nutzungszweck: Viele Feldwege sind für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft gedacht. Jegliches Parken kann die Bewirtschaftung behindern.
  • Spezielle Waldgesetze: Für Waldwege gelten oft die jeweiligen Landeswaldgesetze, die das Abstellen von Fahrzeugen grundsätzlich verbieten. Sie müssen auf offiziell ausgewiesenen Parkplätzen parken.
  • Umwelt- und Brandschutz: Durch das „wilde“ Parken können die Wege beschädigt und die Waldbrandgefahr erhöht werden. 

Wann Parken erlaubt sein könnte 

  • Verkehrszeichen: Wenn ein Schild das Parken auf dem Feldweg erlaubt, ist es unter Beachtung der Vorschriften möglich.
  • Private Feldwege: Handelt es sich um einen privaten Feldweg, benötigen Sie die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers.