Ein Mann aus Kassel muss wegen einer falschen Angabe beim Rentenantrag viel Geld an die Rentenversicherung zahlen. Laut Gericht hat er grob fahrlässig gehandelt.
Kassel – Weil er bei seinem Rentenantrag nicht angegeben hat, dass er eine Verletztenrente bezieht, muss ein Rentner aus Kassel rund 84.000 Euro an die Rentenversicherung zurückzahlen. Das bestätigte das Landgericht Hessen jetzt in einem Urteil. Der Rentner hatte gegen die Forderung der Rentenversicherung geklagt.
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts bezog der 1949 geborene Mann zwei Renten gleichzeitig in voller Höhe. Wegen eines Arbeitsunfalls zahlte ihm die Berufsgenossenschaft seit 1967 eine Verletztenrente (auch Unfallrente genannt) von rund 1260 Euro. 2009 beantragte er dann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Höhe von 2400 Euro.
Warum muss der Mann seine Rente zurückzahlen?
Jahrelang fiel niemandem auf, dass der Mann zwei Renten gleichzeitig bekam. Doch dann meldete er seiner Unfallversicherung, dass sich die Folgen seiner Arbeitsverletzung verschlimmert hätten. Deshalb bekam er ab 2018 eine höhere Verletztenrente, was die Unfallversicherung der Rentenversicherung meldete, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Die Rentenversicherung forderte daraufhin Rentenzahlungen von 84.000 Euro von dem Mann zurück.
Der Grund: Menschen, die eine Unfallrente bekommen, haben nur bis zu einem sogenannten Grenzbetrag Anspruch auf eine Altersrente, heißt es auf der Internetseite des Vereins Bürger und Geld. Entscheidend für den Grenzbetrag ist das letzte Bruttogehalt. Davon werden dann 20 Prozent als Pauschale für Sozialabgaben abgezogen. Beispiel: Verdiente ein Rentner 3000 Euro, werden davon 600 Euro abgezogen und es ergibt sich ein Grenzbetrag von 2400 Euro.
Wenn der Gesamtbetrag aus Alters- und Unfallrente über dem Grenzbetrag liegen, zieht die Rentenversicherung alles oberhalb des Grenzbetrags von der Altersrente ab. Wenn der Rentner aus unserem Beispiel 900 Euro aus der Unfallversicherung erhält und eine Altersrente von 1700 Euro, kommt er auf 2800 und liegt damit 200 Euro über seinem Grenzbetrag. Seine Altersrente würde dadurch von 1700 Euro auf 1500 Euro gekürzt.
Unfallversicherung muss beim Rentenantrag angegeben werden
Wer seine Altersrente beantragt, muss deshalb angeben, ob er Geld aus einer Unfallversicherung bezieht. Das hat der Rentner aus Kassel nicht getan und erhielt deshalb jahrelang mehr Geld aus der Rentenversicherung als ihm zugestanden hätte. Der Rentner habe auch auf Nachfrage seine Verletztenrente nicht gemeldet, heißt es seitens des Landgerichts.
Zu seiner Verteidigung sagte der Rentner, er sei bei der Antragsstellung falsch beraten worden. Er habe die Altersrente gemeinsam mit einem langjährigen Arbeitskollegen ausgefüllt. Dieser habe die Kreuze nach Rücksprache mit ihm gesetzt und hätte ihn, so die Argumentation des Rentners, darauf hinweisen müssen, dass er die Unfallversicherung hätte angeben müssen. Er brachte außerdem vor, dass die Erstattungsforderung der Rentenversicherung verjährt sei.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Der Rentner habe grob fahrlässig unrichtige Angaben gemacht und auch eine Verjährung greife nicht, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Der Mann muss die geforderte Summe an die Rentenversicherung zurückzahlen. (Quellen: Landgericht Hessen, Bürger und Geld) (Leon Kaiser)