Illegaler Waffenbesitz! Strafbefehl für DFB-Star Adeyemi

Demnach wurden bei dem BVB-Star ein Schlagring und ein Taser festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Hagen habe daraufhin gegen den Bundesliga-Profi einen Strafbefehl erlassen. Adeyemi erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro, 60 Tagessätze à 7500 Euro, wie die "Bild" weiter berichtet. Der DFB-Star gilt damit nicht als vorbestraft und eine öffentliche Verhandlung blieb Adeyemi erspart.

Adeyemi selbst äußerte sich nicht

Den Vorgang bestätigte Oberstaatsanwalt Michael Burggräf gegenüber "Bild". Der Strafbefehl sei laut Burggräf am 30. Oktober rechtskräftig geworden. Adeyemi selbst äußerte sich dazu nicht. Borussia Dortmund antwortete auf eine "Bild"-Anfrage wie folgt: "Der BVB nimmt strafrechtliche Vorwürfe stets ernst und zum Anlass, sie unter Wahrung von Verschwiegenheitspflichten mit seinen Angestellten zu erörtern."

Adeyemi weilt derzeit bei der deutschen Nationalmannschaft, wo er beim 2:0-Sieg gegen Luxemburg am Freitagabend aber gelbgesperrt fehlte. Am Montag dürfte der 23-Jährige gegen die Slowakei aber wieder in den Kader zurückkehren. 

Schlagring und Taser fallen unter das Waffengesetz

Schlagringe sind in Deutschland gesetzlich verboten und fallen unter das Waffengesetz. Sowohl der Besitz als auch der Erwerb, die Einfuhr und das Führen eines Schlagrings sind strafbar und können Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. 

Bei der Verwendung eines Schlagrings zur Verletzung einer Person droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Taser gehören nach dem Waffengesetz in Deutschland ebenfalls zu den verbotenen Waffen.