Fahrplan steht: So geht es weiter mit den Landschaftsschutzgebieten

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Gerade Landwirte sehen sich von der Neuausweisung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen betroffen. © IMAGO / Panthermedia

Zwei Tage nach der Sondersitzung des Kreistags hat das Landratsamt Miesbach seinen Fahrplan zur Neuausweisung der sechs Landschaftsschutzgebiete aktualisiert.

Die zweite Auslegungsrunde der Verordnungsentwürfe startet am 21. November. Der Prozess wird weiterhin nach dem Credo „Qualität vor Tempo“ fortgesetzt, heißt es in einer Mitteilung.

Nach der Sondersitzung und internen Abstimmungen hat sich Landrat Olaf von Löwis nun dazu entschieden, die zweite Auslegung der laufend aktualisierten, mit Gremien und Gemeinden abgesprochenen Entwürfe am Freitag, 21. November, zu starten. Die erforderliche Bekanntmachung wird mittels Amtsblatt sichergestellt. Damit kommt das Landratsamt – trotz eines enorm hohen Arbeitsaufwands – der Forderung nach, die Neuausweisung noch in dieser Amtsperiode abzuschließen.

Die Entwürfe und Karten liegen im Landratsamt, Rosenheimer Straße 4 in Miesbach, Haus G (Infopoint), zu den allgemeinen Dienststunden sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Ebenfalls einzusehen sind sie auf der Internet-Seite des Landratsamts (www.landkreis-miesbach.de).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Auslegungsdauer von einem Monat, in dem Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden können. Dies kann postalisch wie auch per Mail an umweltrecht@lra-mb.bayern.de erfolgen.

Im Anschluss an die zweite Auslegung prüft die Untere Naturschutzbehörde die dann noch eingegangenen Einwendungen. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und berechtigte Einwände in die Verordnungen eingearbeitet sind, entscheidet der Kreistag in einer Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl am 8. März 2026. Die über 800 bereits eingegangenen Einwendungen sind bereits geprüft und – falls berechtigt – eingearbeitet. Deren Beantwortung erfolgt jedoch erst mit der endgültigen Beschlussfassung.