Vogelgrippe rückt näher: Landwirt im Kreis Starnberg reagiert

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Fürstenfeldbruck
  4. Germering

Kommentare

Seuchenbekämpfer auf dem Gnadenhof Gut Streiflach bei Germering. Etliche Vögel mussten dort am Montag gekeult werden. © Carmen Voxbrunner

Die Vogelgrippe ist nach einem Ausbruch bei Germering nur wenige Kilometer vom Landkreis Starnberg entfernt. Ein Landwirt aus Frohnloh hat sich selbst eine Stallpflicht verhängt.

Landkreis - Die Verantwortlichen auf dem Heidrichhof sind den Behörden zuvor gekommen. All ihre mehr als 2000 Hühner sind seit Dienstag im Stall, darunter auch die etwa 1000 Freilandhühner, die eigentlich an der frischen Luft leben. „Das Risiko war uns zu groß“, sagte Landwirt Thomas Heidrich am Mittwoch im Gespräch mit dem Merkur. Hintergrund: Nur gut sechs Kilometer Luftlinie liegen zwischen dem Heidrichhof in Frohnloh, einem Ortsteil der Gemeinde Krailling, und dem Gnadenhof Gut Streiflach bei Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck). Dort mussten am Montag 46 Hühner, 30 Enten, zwei Gänse und zwei Nandus getötet werden, weil sie sich mit der Vogelgrippe angesteckt hatten.

An dem Virus waren zuvor vier Gänse und 13 Hühner verendet. Der Gnadenhof hatte noch Glück im Unglück: In Abstimmung mit der obersten Tierseuchenbehörde in Bayern war nur die Tötung der von H5N1 betroffenen Tiere angeordnet worden, um die weitere Übertragung zu stoppen. In diesem Fall sei aktuell keine weitere Maßnahme wie die Einrichtung einer Sperrzone nötig, hieß es vom Landratsamt Fürstenfeldbruck.

Auf Nummer sicher gingen die Heidrichs in Frohnloh. Sie kontaktierten am Dienstag das Veterinäramt im für sie zuständigen Landratsamt Starnberg. Die Antwort laut Thomas Heidrich: Es gebe noch keine Anweisung von oben und damit auch keine Stallpflicht. „Wir warten ständig darauf, und wir hoffen auch darauf“, sagt der Landwirt. Denn: Bei einer offiziellen Anordnung gilt das Motto „höhere Gewalt“, die Tierhalter könnten entsprechende Eier dann weiterhin in der Kategorie Freilandhaltung verkaufen, erklärt Heidrich. Dies sei derzeit nicht möglich, weil die Landwirte die Hühner aus eigenem Antrieb in den Stall gesteckt haben. Legen die eigentlichen Freilandhühner nun im Stall ihre Eier, dürfen die Heidrichs sie nur als Produkt aus Bodenhaltung weitergeben. Mit 50 bis 100 Euro Verlust pro Tag rechnet Thomas Heidrich. „Aber bei einem Befall wäre der Schaden um ein Vielfaches höher“, begründet er die Entscheidung.

Landwirt: „Haben die Maßnahmen verschärft“

Zu den Sicherheitsvorkehrungen im Heidrichhof gehört, dass nur noch Thomas und sein Vater Rudolf den Hühnerstall betreten sowie Desinfektionsmatten und der regelmäßige Kleidungs- und Schuhwechsel. „Wir haben die Maßnahmen verschärft.“ Ein Häufchen Kot von durchziehenden Wildvögeln wie Kranichen kann schließlich ausreichen, um eine ganze Herde anzustecken. Die Stallpflicht für Federvieh gilt derzeit in mehreren Orten rund um München, im Landkreis Starnberg bislang aber noch nicht.

Das Landratsamt betonte am Mittwoch auf Anfrage, dass es im Landkreis noch keinen bestätigten Fall gebe. Das kann sich aber gewissermaßen täglich ändern. Vorsorglich fordert das Veterinäramt erneut alle Geflügelhalter – also auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Amt für Landwirtschaft in Weilheim sowie dem Veterinäramt anzuzeigen und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. „Wer aus Hobby Geflügelhalter ist und seine Tierhaltung bislang noch nicht angezeigt hat, sollte dies umgehend nachholen. Die Meldung ist unter Angabe von Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere unter veterinaerwesen@lra-starnberg.de möglich“, erklärte Amtssprecher Stefan Diebl gegenüber dem Starnberger Merkur.

Landratsamt: Geflügelhalter sollen sich auf Stallpflicht vorbereiten

Auch bittet die Kreisbehörde Geflügelhalter, sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist. Wichtige Informationen für Kleintierhaltungen gehen aus dem Merkblatt Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, www.fli.de) hervor.

Um Vogelgrippe in Nutztierbestände weiterhin zu vermeiden, sei eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Dazu gehören der konsequente Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Geflügelhaltungen sowie die Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Nur so könne die Einschleppung des Erregers in Geflügelbestände effektiv verhindert werden.