Gerichtsbeschluss: 85-jährige Witwe muss 60.000 Euro erstatten

Eine 85-jährige Witwe muss über 60.000 Euro an die Rentenversicherung zurückzahlen. Der Grund: Sie bekam jahrelang zu viel Witwenrente und hätte das nach Ansicht des Gerichts „nach einfachsten Überlegungen“ merken müssen, wie im Urteil (Aktenzeichen: L 5 R 293/21) zu lesen ist.

Der Fall wirkt wie ein Verwaltungsalbtraum und ist wohl für die Betroffene ein finanzieller Schock.

Was passiert ist

Die Frau aus Hessen erhielt seit 1996 eine Witwenrente. Später beantragte sie zusätzlich eine eigene Altersrente. Sie habe nach eigener Aussage vergessen, der Rentenversicherung mitzuteilen, dass sie nun zwei Renten bezieht. Genau diese Info wäre aber entscheidend gewesen: Eigene Renten werden auf die Witwenrente angerechnet.

Im Ergebnis zahlte der Staat 20 Jahre lang zu viel. Insgesamt 60.177 Euro.

Erst 2019 fiel dem Renten-Service der Doppelbezug auf. Die Rentenkasse drehte die Zahlungen herunter und forderte fast die komplette Summe zurück.

Besonders relevant: Die Klägerin war früher selbst Sachbearbeiterin in einer Versicherung und mit Antrags- und Meldepflichten vertraut. Das wertete das Gericht als zusätzliches Indiz dafür, dass sie die Folgen einer zweiten Rente hätte erkennen können. 

Die Witwe wehrt sich, ohne Erfolg

Die Frau argumentierte laut Mitteilung des Gerichts:

  • Sie habe „im guten Glauben“ gehandelt: „Soweit sie sich erinnern könne, habe sie in dem Antrag auf ihre Altersrente angegeben, dass sie bereits eine Hinterbliebenenrente erhalte.“
  • Sie habe im Rentenantrag angegeben, dass sie bereits eine Witwenrente bekommt,
  • Sie sei davon ausgegangen, dass die Behörde das intern regelt,
  • Sie könne die 60.000 Euro nicht zurückzahlen.

Doch das Gericht urteilte hart: Grobe Fahrlässigkeit! Die Richter betonen:

  • Der Hinweis auf die Meldepflicht stand klar im Witwenrentenbescheid.
  • Die Klägerin hätte aktiv mitteilen müssen, dass sie zusätzlich eine eigene Altersrente erhält.
  • Auch eine Rentenbezieherin ohne juristische Kenntnisse müsse erkennen, dass zwei Renten nebeneinander Einfluss auf die Höhe der Witwenrente haben können.

Kurz: Die Frau hätte es wissen können und müssen.

Ein Fall, der zeigt, wie streng die Regeln für Sozialleistungen sind: Wer eine neue Rente bezieht, muss das aktiv melden. Auch dann, wenn mehrere Renten aus derselben Behörde kommen.

Und: Zu viel gezahlte Renten müssen grundsätzlich vollständig zurückerstattet werden, auch wenn der Fehler jahrelang unentdeckt geblieben ist.