Ampel-Irrtum: Viele Autofahrer reagieren in der Gelbphase falsch

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Die gelbe Ampel ist mehr als nur eine Warnung vor Rot. Was die Straßenverkehrs-Ordnung wirklich vorschreibt, wissen nur wenige Autofahrer genau.

München – Fast jeder Autofahrer kennt diese Situation: Beim Heranfahren an eine Kreuzung wechselt die Ampel plötzlich auf Gelb – und sofort entsteht das Dilemma: Soll man noch beschleunigen oder besser abbremsen? Die korrekte Antwort ist klarer, als viele vermuten.

Eine gelbe Ampel
Gelbe Ampel: Eigentlich gibt dieses Signal laut StVO eine klare Handlungsvorgabe. (Symbolbild) © Rene Traut/Imago

Nach Paragraf 37 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrsteilnehmer bei einer gelben Ampel dazu verpflichtet, vor der Kreuzung auf das folgende Signal zu warten. Dies bedeutet im Klartext: Das Überfahren einer gelben Ampel ist grundsätzlich untersagt. Stoppen ist vorgeschrieben, sofern dies ohne Gefahr machbar ist, wie der ADAC in einem YouTube-Video erläutert. Falls ein Anhalten nur noch durch eine Vollbremsung mit potenziellem Auffahrunfall realisierbar wäre, bleibt der Gelblicht-Verstoß laut dem Automobilclub ungeahndet.

Gelbphasen an Ampeln: Unterschiedliche Dauern je nach Geschwindigkeit

Die Dauer der Gelbphasen variiert je nach Standort – sie richtet sich nach der erlaubten Höchstgeschwindigkeit:

  • drei Sekunden bei 50 km/h
  • vier Sekunden bei 60 km/h
  • fünf Sekunden bei 70 km/h

Auch Blitzer können bei einem Gelb-Verstoß auslösen

Diese Zeitspannen ermöglichen üblicherweise ausreichend Raum für ein sicheres Bremsmanöver. Doch wie wird ein Gelblicht-Verstoß überhaupt ermittelt? Laut ADAC-Experten im Video sind manche Ampelblitzer so konfiguriert, dass sie nicht ausschließlich bei Rot, sondern bereits bei Gelb auslösen. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dass Polizeibeamte den Vorgang beobachten und den Fahrer anschließend damit konfrontieren.

Bußgelder an der Ampel: Was bei Gelb und was bei Rot droht

Verkehrsteilnehmer, die bei Gelb über die Ampel fahren, obwohl ein ungefährliches Anhalten realisierbar gewesen wäre, müssen mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Erheblich kostspieliger wird es bei einem tatsächlichen Rotlichtverstoß: Hier sind je nach Rotphasendauer Bußgelder zwischen 90 und 360 Euro fällig, zusätzlich zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. (Quellen: ADAC, StVO, eigene Recherche) (sop)

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/verbraucher/ampel-irrtum-viele-autofahrer-reagieren-in-der-gelbphase-falsch-zr-94032635.html