Der Energieversorger REWAG in Regensburg verlangt 18 Millionen Euro Schadenersatz von früheren Vorständen. Das Gericht rät zur Einigung - doch danach sieht es nicht aus.
Regensburg – Beim ersten Termin im Rechtsstreit zwischen der REWAG und ihren früheren Vorständen Torsten Briegel und Bernhard Büllmann fiel am Dienstag am Landgericht Regensburg keine Entscheidung. Doch dass der regionale Energieversorger die geforderten 18 Millionen Euro Schadenersatz auch nur annähernd erhält, scheint nach dem zweieinhalbstündigen Gütetermin äußerst unwahrscheinlich.
REWAG wirft Ex-Vorständen Pflichtverletzungen vor
Mit großem Getöse hatte die REWAG ihre Klage öffentlich gemacht. In einer anderthalbseitigen Pressemitteilung listete sie detailliert die angeblichen Verfehlungen der Ex-Vorstände auf. Von „schwerwiegenden und schuldhaften Pflichtverletzungen“ war die Rede, von sieben Schadenskomplexen. Die Versicherung der beiden habe ein viel zu niedriges Vergleichsangebot vorgelegt, und es fehle an Bereitschaft zum inhaltlichen Austausch.
Der Aufsichtsrat sei daher „aktienrechtlich gezwungen“, Klage zu erheben, hieß es. Xaver Haimerl, Chef des städtischen Beteiligungsmanagements, vertrat den Aufsichtsrat und damit auch die Stadt Regensburg vor der Ersten Handelskammer des Landgerichts. Doch dort zeigte sich die Lage weit weniger eindeutig, als es die REWAG zuvor dargestellt hatte.
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Viele Vorwürfe - 18 Millionen Schadenersatz stehen im Raum
75 Minuten lang erläuterte die Vorsitzende Richterin Adda Trautsch die Vorwürfe der REWAG gegen Briegel und Büllmann und zerlegte die Forderungen.
Der Energieversorger wirft den Ex-Vorständen Fehler bei der Einkaufspolitik von Gas (7,5 Millionen Euro) und Strom (knapp eine Million Euro) vor, ebenso bei Verträgen mit Großkunden (2,7 Millionen Euro), beim risikoreichen Einkauf von Energieträgern für Blockheizkraftwerke (knapp sechs Millionen Euro), bei einem Fondsmodell (700.000 Euro) und bei hohen Nachlässen für einen Großkunden (100.000 Euro). Zudem hätten die beiden Risikohandbücher ignoriert und den Aufsichtsrat teils übergangen.
Vorläufige Einschätzung des Gerichts: Hohes Prozessrisiko für die REWAG
Doch Trautsch machte deutlich, dass die Kammer das Prozessrisiko vorläufig überwiegend bei der REWAG sieht. Der Schaden von 18 Millionen Euro sei zu pauschal, nicht sauber berechnet und unzureichend begründet. „Die Beweislast, dass ein Schaden entstanden ist, liegt bei der Klägerin“, betonte sie.
Die Forderung von 7,5 Millionen Euro für die angeblich falsche Einkaufspolitik sei überzogen. Das Ignorieren von Risikohandbüchern stelle wohl keinen Pflichtverstoß dar, und selbst wenn der Aufsichtsrat nicht informiert worden sei, bleibe fraglich, ob ein Schaden entstanden sei. „Vielleicht hätte der ja zugestimmt“, so Trautsch. „Eine schwierige Angelegenheit.“
Gericht rät zu gütlicher Einigung
Zwar müssen Briegel und Büllmann nachweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht eingehalten haben – ihr Prozessrisiko. Doch, so Trautsch, die Vorstände hätten bei der Vertragsgestaltung große Freiheiten gehabt. Die meisten Verträge seien nicht ungewöhnlich. Zudem sei fraglich, ob man den beiden jeden von der REWAG aufgeführten Schaden überhaupt zurechnen könne.
„Ich halte es für äußerst sinnvoll, wenn beide Seiten noch einmal in sich gehen“, riet die Richterin. Sie schlug vor, einen Güterichter einzuschalten, um abseits der Öffentlichkeit einen Vergleich zu erzielen. Allein das Verfahren in erster Instanz könnte zwei bis fünf Jahre dauern. Danach drohe der Gang vor das Oberlandesgericht Nürnberg. Jährlich fielen Zinsen von knapp einer Million Euro an, was den Streitwert und die Verfahrenskosten weiter in die Höhe treibe.
REWAG zeigt sich unnachgiebig
Wie im Termin bekannt wurde, hatten die Versicherungen von Briegel und Büllmann einen „Vergleichskorridor“ von 2,5 bis drei Millionen Euro angeboten. Die REWAG lehnte ab, wie Briegels Anwalt betonte. Der Betrag sei nicht als Schuldeingeständnis gedacht, sondern um den Aufwand eines Prozesses zu vermeiden. Zu weiteren Vergleichsgesprächen, auch mit einem Güterichter, sei man jedoch bereit.
Ganz anders REWAG-Anwalt Dr. Stefan Hackel. Auf die Forderung der Gegenseite, angeforderte E-Mails in lesbarem Format vorzulegen, reagierte er trotz Trautschs Intervention unnachgiebig: „Das haben wir schon gemacht. Wenn Sie etwas anderes behaupten, bestreiten wir das.“ Zwar betonte Hackel, die REWAG sei „vergleichsbereit“, fügte aber hinzu: „Wir werden außergerichtlich garantiert kein Angebot vorlegen.“
Am Ende gelang es Trautsch dennoch, beiden Seiten eine Bedenkzeit bis Ende Februar abzuringen – entweder für Vergleichsgespräche, die Einschaltung eines Güterichters oder für weitere Schriftsätze zur Untermauerung ihrer Positionen.