Wegen geplanter Asylunterkunft: Gemeinde Eching verklagt den Landkreis Freising

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So ähnlich könnte die Obdachlosenunterkunft aussehen. Die Gemeinde möchte den Bau jedoch verhindern. © Gemeinde

Die Gemeinde Eching geht juristisch gegen den Landkreis Freising vor. Man will es sich nicht gefallen lassen, dass das Landratsamt das Nein der Kommune zu einer Containeranlage als Asylunterkunft ersetzt hat.

Eching – Vor rund einem Jahr hat die Gemeinde Eching das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag eines privaten Investors zur Errichtung einer Containeranlage als Asylunterkunft für 234 Personen abgelehnt. Begründet hatte man das „Nein“ damit, dass zum einen keine rechtliche Voraussetzung für eine solche Unterkunft vorliege, da man sich in einem faktischen Gewerbegebiet befindet. Zum anderen könne eine Integration der geflüchteten Menschen nur gelingen, wenn eine gleichmäßige Verteilung über alle Kommunen des Landkreises erfolgt.

Eching biete aktuell rund 350 Asylbewerbern ein Zuhause, was rund 2,5 Prozent der örtlichen Bevölkerung entspreche. Der Durchschnitt im Landkreis liege bei 1,3 Prozent, vielerorts unter einem Prozent. Des Weiteren plädierte die Gemeinde für den Erhalt kleinerer bis mittlerer Einrichtungen und gegen die Einrichtung weiterer großer Unterkünfte mit mehr als 200 Personen, da es hier vermehrt zu sozialen Spannungen kommen könne.

Klage muss bis Mitte November erfolgen

Das Landratsamt folgte dieser Argumentation nicht und kündigte im August 2025 die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens an, da das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei. Die Gemeinde hat das Einvernehmen dennoch erneut verweigert. Man wolle es darauf ankommen lassen, so der Tenor (wir haben berichtet). Nun hat das Landratsamt mit Bescheid vom 15. Oktober das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung erteilt: Die Gründe für die Ablehnung seien rechtlich nicht haltbar.

Nun steht es der Gemeinde offen, gegen diesen Genehmigungsbescheid innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einzureichen. Bürgermeister Sebastian Thaler sagte zwar, man könne nicht sagen, wie die Erfolgsaussichten seien, man empfehle aber, die Klage fristgerecht einzureichen und einen Rechtsanwalt mit einer ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten zu beauftragen. So wurde es dann auch mit 18:6 Stimmen beschlossen, nachdem der Beschlussfassung eine längere Diskussion vorausgegangen war.

Für Herbert Hahner (SPD) war die Sache klar: Das Landratsamt lasse einige Fakten außer Acht, weshalb es durchaus Sinn mache, den Klageweg zu beschreiten. Georg Bartl (CSU) fand es auch sinnvoll, diese erste Stufe zu starten und dann zu sehen, was der Rechtsanwalt sage. In dasselbe Horn stieß Michaela Holzer (BfE): Fristgerecht – also bis Mitte November – die Klage einreichen und abwarten, was der Rechtsanwalt zu den Erfolgsaussichten sage.

Unklare Prozesskosten sorgen für Unmut

Leon Eckert (Grüne) hob auf die zu erwartenden Kosten eines solchen Rechtsstreits ab: Ein ungefährer Kostenrahmen würde ihn schon interessieren. Denn: „Nur weil das Thema ein anderes ist, können die Anwaltskosten dem Gemeinderat doch nicht egal sein“, sagte er mit Blick auf die juristischen Auseinandersetzungen mit und rund um Bürgermeister Thaler. Mit der Einholung eines Gutachtens durch einen Anwalt könne er aber leben. Das sah auch Christoph Gürtner (FW) so: „Bei jedem Pups wird uns eine Kostenabschätzung vorgelegt, hier aber nicht.“ So habe er ein Problem damit, sich „blindlings in ein finanzielles Abenteuer zu stürzen“.

Thaler und die Verwaltung betonten, man könne keine Summen nennen, schließlich sei der Streitwert nicht bekannt. Mehr als ein paar tausend Euro dürften es aber zunächst nicht sein. Selbst dieses Geld wollte sich Markus Hiereth (ÖDP) sparen. Sein Rat: Einfach nichts machen. Da weder Landkreis noch Regierung das Gebäude für Geflüchtete anmieten werden, wie sie betont hatten, werde der Investor vielleicht gar nicht in Aktion treten. Die Baugenehmigung gelte aber nur vier Jahre – plus Verlängerungsoption um weitere vier Jahre, wie Thaler betonte, ohne dass man dann noch juristisch dagegen vorgehen könne.

Für Lena Haußmann (Grüne) war die Sache klar: Betrachte man die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wäre eine Klage „reine Geldverschwendung“. Mit dieser Ansicht war sie aber in der klaren Minderheit.