Vogelgrippe im Kreis Freising – Behörden fordern Tierhalter zum Handeln auf: „Umgehend nachholen“

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Vogelgrippe-Alarm im Landkreis Freising: Das Virus wurde bei einem toten Schwan im Gemeindebereich von Eching nachgewiesen. (Symbolfoto) © Imago

Nach dem Nachweis der Geflügelpest bei einem Schwan in Eching bei Freising mahnt das Veterinäramt strikte Maßnahmen und eine Meldepflicht an.

Freising – Jetzt ist die Vogelgrippe auch im Landkreis Freising angekommen: Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe, genannt, wurde bei einem verendeten Schwan im Bereich Eching nachgewiesen. Das ist nach dem Kreis Dachau erst der zweite bestätigte Fall im Raum München. „Das Veterinäramt Freising ruft alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf“, meldet das Landratsamt Freising

Pressesprecher Robert Stangl: „Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestands, Stallpflicht) verhindert werden.“

Handlungsbedarf nicht nur für gewerbliche Tierhalter

In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Freising alle (Hobby-)Geflügelhalter wiederum, sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Bereits jetzt ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (etwa engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist. Das Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“, das auf die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen eingeht, kann unter www.openagrar.de abgerufen werden.

Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter (auch von Kleinstbeständen) auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden: „Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen.“ Pressesprecher Robert Stangl: „Geben Sie dazu unter Tel. (08161) 600-33600 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.“
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