Polizist ermittelt nicht gegen späteren Messer-Attentäter von Aschaffenbrug - Haftstrafe

Im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg hat das Amtsgericht der bayerischen Stadt einen Polizisten wegen versäumter Ermittlungen im Vorfeld der Tat zu fünf Monaten Bewährungshaft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Strafvereitelung im Amt in einem minderschweren Fall, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte nach einem Messerangriff auf eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau im August 2024 keine Ermittlungen gegen einen heute 28-Jährigen einleitete. Rund fünf Monate später, im Januar 2025, soll dieser in einem Park in Aschaffenburg Kitakinder mit einem Messer angegriffen haben. 

Späterer Messerstecher konnte unbehelligt in der Unterkunft weiterleben

Ob durch Ermittlungen gegen den Flüchtling die tödliche Messerattacke des psychisch kranken Afghanen in Aschaffenburg verhindert worden wäre, sei ungewiss, sagte Gillot. Das sei auch unerheblich für diesen Fall.

Der Verdächtige konnte nach der Attacke unbehelligt weiter in der Unterkunft leben. Am 22. Januar fuhr er nach Angaben von Ermittlern nach Aschaffenburg und tötete im Park Schöntal ein Kleinkind und einen Mann. Der Flüchtling soll Stimmen gehört haben, die in dazu bewegt haben sollen.

Der 28-Jährige ist nach Angaben eines Gutachters paranoid schizophren und war bei der Tat in Aschaffenburg wahrscheinlich schuldunfähig. Wegen Mordes und anderer Vorwürfe steht der geständige Mann derzeit vor dem Landgericht Aschaffenburg, das voraussichtlich am Donnerstag sein Urteil in dem sogenannten Sicherungsverfahren sprechen wird. Die Staatsanwaltschaft will den Flüchtling in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen.

Motiv des Polizisten unklar

Warum der angeklagte Beamte im Fall Alzenau nicht ermittelte, konnte im Prozess nicht geklärt werden - der Mann äußerte sich dazu nicht. Allerdings wurde deutlich, dass es in der Polizeiinspektion damals Kommunikationsprobleme gab. So hatten sich die am Tatort eingesetzten vier Beamten nur unzureichend ausgetauscht. 

Dass ein Messer im Spiel gewesen sein soll, wollen sie nach eigener Aussage nicht gewusst haben. Nur einer der Polizisten registrierte die Verletzungen des Opfers und dokumentierte diese per Handy – eine ordentliche Vernehmung der Frau oder von Zeugen blieb aus.

Der Richter sprach von schlampiger Arbeit dieser vier Beamten. Während es zu einer Anklage gegen den 29-Jährigen kam, stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen die drei anderen Kollegen ein.

Disziplinarverfahren?

Ob sich der Angeklagte nun einem Disziplinarverfahren stellen muss, ist unklar. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Unterfranken werden bei Disziplinarverfahren mögliche Dienstpflichtverletzungen bewertet und gegebenenfalls sanktioniert. Bislang gab es keine Sanktionen für den Mann, er ist weiter im Dienst, wie er selbst vor Gericht angab. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, wird laut Polizei die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft.