Neues "Zebrastreifen-Gesetz": Autofahrern drohen 60 Tage Gefängnis und 858 Euro Strafe

Ein neues Gesetz in North Carolina sieht ab dem 1. Dezember strenge Strafen für Autofahrer vor, die blinde und sehbehinderte Fußgänger nicht beachten. 

Wie die "Sun" berichtet, sieht das Gesetz "House Bill 275" bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 1000 US-Dollar (ca. 858 Euro)  und Haftstrafen von bis zu 60 Tagen vor.

Autofahrern drohen 60 Tage Gefängnis und 858 Euro Strafe: Mehr Sicherheit für blinde Fußgänger

An jedem Übergang haben blinde und sehbehinderte Fußgänger Vorrang, wenn sie einen weißen Stock oder einen Führhund nutzen. In solchen Fällen müssen Fahrzeuge anhalten, bis die Fußgänger die Straße komplett überquert haben. 

Mit dieser Gesetzesverschärfung soll die Sicherheit für blinde Fußgänger deutlich erhöht werden. Vor der neuen Gesetzgebung, die durch den Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses erlassen wurde, war das Nichtausweichen an einem Zebrastreifen ein Verstoß.

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Auf Sehbehinderte muss besondere Rücksicht genommen werden (Symbolfoto) Getty

Neues "Zebrastreifen-Gesetz" in US-Bundesstaat: So sind die Regeln in Deutschland: 

In Deutschland müssen Fahrzeuge am Zebrastreifen die Geschwindigkeit mäßigen und anhalten, sobald sich Fußgänger erkennbar nähern, um ihnen das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Das Überholen auf und vor dem Zebrastreifen ist verboten, ebenso wie das Halten oder Parken innerhalb von fünf Metern davor. Bei Stau muss der Zebrastreifen frei gehalten werden. 

1,5-Meter-Parkregel: Hier müssen Autofahrer mit einer Geldstrafe von 115 Euro rechnen

In Großbritannien wurde ein neues Parkgesetz erlassen, das Autofahrern vorschreibt, mindestens 1,5 Meter Freiraum für Fußgänger auf Gehwegen zu lassen. Wer mit einem Rad auf dem Gehweg parkt, muss eine Geldstrafe von 100 Pfund (115 Euro) zahlen. 

Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen reduziert sich die Strafe auf 50 Pfund (57 Euro). Laut "Chroniclelive" zielt das Gesetz darauf ab, die Sicherheit von Fußgängern zu verbessern. Lokalpolitiker Altany Craik betont: "Gehwege sind für Menschen da, nicht zum Parken."