Weihnachtsmarkt-Besuchern drohte große Umstellung – deutliche Reaktion folgt

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Der Weihnachtsmarkt in Braunschweig hat wie viele andere nun Gewissheit bei der Nutzung geschützter Musik. © Copyright: xDreamstimexMarkovski

Vielerorts atmen Veranstalter auf: Eine große Änderung, die auch die Besucher zu spüren bekommen hätten, konnte abgewendet werden – zumindest für die kommenden vier Jahre.

Berlin - Veranstalter von Weihnachtsmärkten, Standbetreiber und Besucher können aufatmen. In den vergangenen Jahren hatten einige Kommunen aufgrund steigender GEMA-Gebühren überlegt, auf die öffentliche Wiedergabe geschützter Musik zu verzichten. Nun haben die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Schausteller eine Einigung erzielt, wie die GEMA auf ihrer Website mitteilte.

Demnach werden die Gebühren für öffentliche Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent im Vergleich zum bisher gültigen Tarif reduziert. Der speziell eingerichtete Weihnachtsmarkt-Tarif gilt ab der Saison 2025 und ist zunächst für eine vierjährige Evaluierungsphase vorgesehen. In dieser Zeit werde geprüft, wie gut der neue Tarif die unterschiedlichen Bedürfnisse der Veranstalter und die Rechte der Musikschaffenden abbildet.

GEMA sieht wachsende Vielfalt im Programm von Weihnachtsmärkten und senkt Gebühren für Musiknutzung

Grund für die Anpassung sei eine wachsende Vielfalt bei der Gestaltung moderner Weihnachtsmärkte. Sie bestünden nicht nur aus Hintergrundmusik: Bühnenprogramme, Chordarbietungen oder zentral eingespielte Weihnachtslieder sorgten für ein abwechslungsreiches Programm. Zugleich bleibe Musik dabei ein zentraler Bestandteil der Atmosphäre – sei es zentral von der Bühne oder aus den Standbereichen –, und die Künstler müssten dafür angemessen entlohnt werden.

An der alten Regelung hatten Kommunen nicht nur die hohen Gebühren kritisiert, sondern auch die starren Berechnungsgrundlagen. So hatte beispielsweise die Wirtschaftsreferentin der Stadt Nürnberg gegenüber BR24 beklagt, dass die gesamte Marktfläche als Basis für die GEMA-Gebühren diene, obwohl nur Teile des Marktes tatsächlich beschallt wurden. So gingen die Kosten für manche Märkte in die Tausende – ein Grund, warum manche Städte in der Vergangenheit ganz auf die Musik verzichteten. Auch in Heilbronn wurde eine entsprechende Diskussion geführt.

„Last Christmas“ und Co.: Klassische Weihnachtslieder auch weiterhin auf Braunschweiger Weihnachtsmarkt

Dank des neuen Tarifs können Besucher wieder bekannte Klassiker wie die „Weihnachtsbäckerei“ oder „Last Christmas“ hören, ohne dass die Organisatoren befürchten müssen, die finanziellen Belastungen der vergangenen Jahre zu wiederholen. In Braunschweig sagte ein zuständiger Politiker: „Einem festlichen wie fröhlichen Weihnachtsmarkt 2025 steht somit auch in Braunschweig nichts mehr im Weg.“ Jetzt gelte es, die Nutzungsgebühren dauerhaft auf ein faires Maß zu bringen. In anderen Städte wie Hamm und Dortmund sind sie derweil vorsichtiger, was den Nutzen des neuen Vertrages anbelangt.

Auf Social Media löste die Einigung ein geteiltes Echo aus. „Dass jeder Künstler für seine Kompositionen Geld haben muss, steht außer Frage“, schreibt zum Beispiel ein Nutzer. Doch er kritisiert zugleich, dass nur ein Bruchteil der Nutzungsgebühren letztlich beim Musiker ankomme. Ein anderer Nutzer macht sein Kommen gar nicht erst von der Debatte um die Weihnachtsmusik abhängig. „Ich pfeiffe auf den Weihnachtsmarkt. Er ist mir sowieso zu überlaufen“, schreibt er. (Quellen: GEMA, br24, news38, Facebook) (fld)