Ab sofort zahlen Bürger in Wolfratshausen für ihren Hund deutlich höhere Steuern – die Stadt will so gestiegene Infrastrukturkosten decken.
Der beste Freund des Menschen kostet Geld. Nicht nur den Besitzer, sondern auch die Stadt. Die muss nämlich die Infrastruktur stellen, damit die Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht überall im Stadtgebiet liegen bleiben. Das wird immer teurer: „In den vergangenen Jahren erhöhte sich der Service für Hundebesitzer in der Stadt Wolfratshausen“, schreibt die Verwaltung in einer Beschlussvorlage zur Hundesteuer. Die Beutelspender für Hundekot kosteten im vergangenen Jahr fast 75 000 Euro. Sie müssen mit neuen Tüten ausgestattet, die Mülleimer geleert und neue Beutel beschafft werden.
Damit sind noch längst nicht alle Kosten beisammen. Die Stadt rechnet damit, dass die Personalkosten, die alleine für diese Aufgaben anfallen, übers ganze Jahr mehr als 21 000 Euro ausmachen. Das heißt: 96 000 Euro zahlt die Kommune nur für die Beseitigung des Hundekots.
Und wie wird das finanziert? Zu einem Teil aus der Hundesteuer. Die wurde seit dem Jahr 2010 nicht mehr angepasst. Das wird sich nun ändern, sie wird deutlich erhöht. Dafür stimmte der Hauptausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung. Allerdings zahlt die Stadt für die Hunde weiterhin mit: Die Kosten der Kommune werden nämlich voraussichtlich bei Weitem nicht gedeckt. Laut aktuellen Berechnungen summieren sich die Einnahmen durch die Hundesteuer insgesamt wohl auf 77 000 Euro.
Kampfhunde sind richtig teuer: Stadt will zehnfache Steuer für Tiere
Für den ersten Hund werden künftig 80 Euro fällig. Bislang lag der Steuersatz bei 50. Der zweite kostet 120 statt bisher 80, der Dritthund 160 statt 120. Kampfhunde sind richtig teuer: Die Stadt möchte das Zehnfache des Normalbetrags dafür.
Es gibt jedoch auch einige Vergünstigungen. Für Hunde, die Blinden, Gehörlosen und anderen hilfsbedürftigen Menschen den Alltag erleichtern, sind keine Steuern fällig. Wer einen Hund aus dem Tierheim adoptiert hat, ist für zwei Jahre ebenfalls von der Steuerpflicht befreit.